Wer muss bei einer Scheidung was und wie viel zahlen?

Das Bundesgericht beschloss neue Regelungen für Paare im Falle einer Scheidung. Blick erklärt, was es mit dem nachehelichen Unterhalt auf sich hat und was das 2018 eingeführte Schulstufenmodell bedeutet.

Im Idealfall läuft eine Scheidung friedlich ab. Doch was, wenn die Fetzen fliegen – vor allem, wenn es ums Thema Geld geht? Wer muss wofür aufkommen? Wer muss wem wie viel zahlen? Das Bundesgericht hat in den vergangenen Jahren – ausgelöst durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2017 – einige Urteile mit Neuerungen zum Unterhaltsrecht gesprochen. Muriel Ego-Sevinc (33), Rechtsanwältin und Mediatorin bei der Advokatur Blumenfeld, ist hauptsächlich im Familienrecht tätig. Zu ihren Schwerpunktthemen gehören unter anderem Scheidungen, Trennungen und Unterhaltsverfahren. «Gerade das Unterhaltsrecht wurde in den letzten Jahren stark modifiziert», sagt sie zu Blick. Die Expertin gibt eine Übersicht über die wichtigsten Begriffe.

Betreuungsunterhalt

«Ab 2017 wurden eheliche und nicht eheliche Kinder durch eine Gesetzesänderung gleichgestellt. Auch nicht verheiratete Frauen werden mit dem sogenannten Betreuungsunterhalt für ihre betreuungsbedingten Einkommenseinbussen entschädigt», erklärt Ego-Sevinc. Der Betreuungsunterhalt soll das Existenzminimum der Frau sichern.

Schulstufenmodell

«2018 löste das Schulstufenmodell die 10/16-Regel ab.» Beim Schulstufenmodell geht es um die Frage, ab wann die Mutter wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss. Nach der neuen Rechtsprechung muss sie, sobald das jüngste Kind den obligatorischen Schulunterricht besucht (gilt je nach Kanton für den Kindergarten oder die Primarschule), ein 50-Prozent-Pensum aufnehmen. Bei Übertritt des jüngsten Kindes in die Oberstufe wird von ihr erwartet, ihr Arbeitspensum auf 80 Prozent aufzustocken. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gilt es, ein 100-Prozent-Arbeitspensum aufzunehmen. Tut die betreuende Person dies nicht, kann ihr ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden. Verheirateten Frauen steht je nach Einzelfall zusätzlich ein nachehelicher Unterhalt zu.

Nachehelicher Unterhalt

«Die Frau hat Anspruch auf Fortführung des ehelichen Lebensstandards, wenn sie aufgrund eines gemeinsamen Lebensplanes ihre Tätigkeit zugunsten der Besorgung des Haushalts und der Kindererziehung aufgegeben hat und es ihr nicht mehr möglich ist, an ihrer früheren beruflichen Stellung anzuknüpfen», so Ego-Sevinc. Ob diese Kriterien der Lebensprägung erfüllt sind, sei im Einzelfall zu prüfen. «Bisher galt die Vermutung, dass eine Ehe lebensprägend war, wenn die Ehe über zehn Jahre gedauert hatte oder Kinder daraus hervorgegangen waren. Das Bundesgericht hat diese Vermutungen in einer Reihe von kürzlich erschienenen Urteilen aufgegeben. In Zukunft ist jeder Fall individuell zu prüfen.» Zu beachten sei, dass, selbst wenn die Kriterien für eine Lebensprägung nicht erfüllt sind, je nach Konstellation nachehelicher Unterhalt gesprochen werden kann. «In Bezug auf Höhe und Dauer besteht jedoch ein grosser Ermessensspielraum des Gerichts», erklärt die Anwältin.

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text die Frau als betreuende Person des Kindes oder der Kinder gewählt, da dies in der Praxis immer noch häufiger der Fall sei, wie die Anwältin betont. Die Angaben und Beschreibungen beziehen sich jedoch auf die jeweils betreuende Person in der Partnerschaft.

Weiterlesen - ein Beitrag publiziert am 16.05.2022 auf www.blick.ch

 

Ukraine-Krieg: Immer mehr Menschen beziehen Gratis-Lebensmittel

Seit dem Ukraine-Krieg stehen in der Schweiz immer mehr Menschen Schlange für Gratis-Lebensmittel. Einer der Gründe ist Geldmangel. In der Schweiz beziehen seit dem Ukraine-Krieg mehr Menschen Gratis-Lebensmittel. Die Schweizer Tafel stellt einen Anstieg von 20 Prozent fest. Den Flüchtlingen mangelt es hauptsächlich an Geld.

Seit dem Ukraine-Krieg stellen Hilfsorganisationen in der Schweiz fest, dass immer mehr Menschen für Gratis-Lebensmittel anstehen. So liefert etwa die Schweizer Tafel seit der Ankunft der Ukraine-Flüchtlinge 20 Prozent mehr Lebensmittel aus. Das sagt Geschäftsleiter Marc Ingold gegenüber dem «SonntagsBlick». Gar dreimal mehr Lebensmittel verteilt das Zürcher Hilfswerk «Essen für alle» im Vergleich zu vor dem Krieg. Während im Februar noch 600 Personen Lebensmittel bezogen, waren es vor einer Woche 1800. Andere Vereine wie Incontro aus Zürich müssten sogar schon rationieren, wie Pfarrer Karl Wolf gegenüber der Zeitung schildert. So komme es vor, dass eine Familie nur eine Mahlzeit erhalte, obwohl dies vermieden werden wolle.

Ukraine Krieg: Den Flüchtlingen fehlt es an Geld

Hauptgrund für den Ansturm: Den Flüchtlingen mangle es an Geld. Die finanziellen Mittel vom Staat reichten für die Flüchtlinge für ein menschenwürdiges Leben nicht aus. Es gibt noch weitere Gründe. So wüssten viele Flüchtlinge zudem nicht, dass sie über das Rote Kreuz vor Ort Lebensmittel-Gutscheine erhalten könnten. Die Gemeinden würden dazu nicht genügend informieren, stellt Marc Ingold fest. Dina Hungerbühler vom Verein Essen für alle fügt hinzu, dass einige für ihre Gastfamilien kochen wollen. Sie wollen ihnen damit eine Freude bereiten und vor allem etwas zurückgeben.

Weiterlesen - ein Beitrag von Noëlle Schnegg erschienen am 15.05.2022 auf www.nau.ch

 

Heiratsstrafe - Willst du mich heiraten oder Steuern sparen?

Seit bald 40 Jahren ist die Heiratsstrafe bundesgerichtlich verboten. Trotzdem sind immer noch Hunderttausende davon betroffen. Die Politik ist sich einig: Die Heiratsstrafe gehört abgeschafft, nur über das «Wie» herrscht keine Einigkeit.

Dani* (34) und Anna* (32) sind verlobt. Die beiden zögern aber noch mit dem Heiraten. Denn nach der Hochzeit würden sie mehr Steuern zahlen. Beide arbeiten auf der Bank und wohnen im steuergünstigen Kanton Zug. Zusammen versteuert das junge Paar ein Einkommen von rund 200'000 Franken. Dani hat grob ausgerechnet, dass sie eine Heirat jährlich rund 7'000 Franken Steuern mehr kosten würde. Denn ihr Einkommen würde zusammengezählt und zum höheren Steuersatz versteuert. Das sei unfair. So wie Anna und Dani geht es vielen Ehepaaren. Betroffen sind vor allem Gutverdienende. Die Heiratsstrafe betrifft nämlich vor allem Ehen, bei denen jeder Ehepartner 75'000 bis 125'000 Franken Jahreseinkommen erzielt.

Kantone haben die Heiratsstrafe mehrheitlich abgeschafft

Bereits 1984 hat das Bundesgericht in einem Urteil festgehalten, dass die Heiratsstrafe verfassungswidrig ist und demnach abgeschafft gehört. Von einer Heiratsstrafe spricht das Bundesgericht, wenn Ehepaare mindestens 10 Prozent mehr direkte Bundessteuern bezahlen als dies Konkubinatspaare (unverheiratete Paare) in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen tun. Die Kantone haben sich das zu Herzen genommen und Entlastungsmassnahmen für Ehepaare eingeführt. Nicht so der Bund. So zahlen rund 700'000 Doppelverdiener- und Rentnerpaare wegen der Heiratsstrafe jährlich bis zu 1,5 Milliarden Franken Steuern in die direkte Bundessteuer.

Mehrere Vorhaben zur Abschaffung gescheitert

Die Politik ist zwar auch auf Bundesebene nicht untätig geblieben. So gab es bereits in den 1980er- Jahren Versuche, die Besteuerung von Ehepaaren jener der Konkubinatspaare anzupassen. Erfolglos. Das Vorhaben scheiterte aber auch an der Urne. Vor sechs Jahren lehnte das Stimmvolk die CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe knapp ab. Das Bundesgericht erklärte zwar die Abstimmung später für ungültig, weil der Bundesrat falsche Zahlen verbreitet hatte. Zu einer Wiederholung der Abstimmung kam es aber bisher nicht (siehe Box). Ein Grund, weshalb die Heiratsstrafe auf Bundesebene noch nicht behoben wurde, ist die Uneinigkeit der Parteien. So wird eine Lösung aus parteiideologischen Gründen verhindert. Liberale und Linke setzen sich für die Individualbesteuerung ein. Das System käme einer Steuerrevolution gleich: So würden auch Ehepartner künftig separat besteuert. Der Zivilstand würde keine Rolle mehr spielen. Die Mitte und die SVP hingegen wollen an der gemeinsamen Besteuerung festhalten. Sie setzen auf das sogenannte Splittingmodell, wie es bereits viele Kantone kennen. Bei diesem Modell werden die Einkommen zusammengezählt und dann halbiert. So wird der Steuersatz bestimmt, der schliesslich auf das Gesamteinkommen des Ehepaars angewandt wird. Die Steuerprogression durch die Heirat wäre verhindert, ergo die Heiratsstrafe abgeschafft.

Parlament setzt auf Individualbesteuerung – FDP gibt Gas

Vor zwei Jahren hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Lösung zur Beseitigung der Heiratsstrafe aufzuzeigen. Dabei soll er das Modell der Individualbesteuerung forcieren. Der Bundesrat hat gleich drei Modelle dazu vorgeschlagen. Diese sollen nun vertieft geprüft werden. So lange wollen die Freisinnigen nicht warten. Die FDP-Frauen haben eine Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung lanciert. Mitinitiantin und Präsidentin der FDP-Frauen Susanne Vincenz-Stauffacher bezeichnet die Individualbesteuerung als beste Lösung: «Mit dem Vollsplitting bleibt man auf halbem Weg stehen. Denn mit der Individualbesteuerung erhöht man den Erwerbsanreiz auch für Zweitverdienende». Damit würden vor allem die Frauen motiviert, mehr zu arbeiten, da derzeit vor allem noch Frauen Zweitverdienerinnen seien, meint FDP-Nationalrätin Vincenz-Stauffacher.

Mitte-Partei wehrt sich gegen Individualbesteuerung

Die Mitte setzt weiter auf das Splittingmodell: Dieses sei einfacher, kostengünstiger und fairer. Der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth sagt: «Die Individualbesteuerung ist kein zielführender Weg». Denn diese würde zu deutlich mehr Aufwand und Bürokratie führen. Allein in seinem Kanton St. Gallen schätzt Würth, dass 130'000 Steuererklärungen zusätzlich bearbeitet werden müssten, sollten künftig alle Ehepartner eine Steuererklärung ausfüllen. Käme hinzu, dass das Volk mit dem Ja zur «Ehe für alle» die Ehe stärken wolle. Mit der Individualbesteuerung würde das Gegenteil gemacht. Skeptisch sind auch die Gewerkschaften. Für sie hat die Abschaffung der Heiratsstrafe keine allzu grosse Priorität: Denn diese würde vor allem die Gutverdienenden entlasten. Die fehlenden Steuereinnahmen in Milliardenhöhe müssten alle tragen. Ob Individualbesteuerung oder Splittingmodell: Hinter der Diskussion über Vor- und Nachteile steckt mehr als reine Steuerpolitik. Vielmehr lässt sich der ideologische Hintergrund der Parteien erkennen.

Happy End für Anna und Dani  

Derweil könnten bei Anna und Dani doch bald die Hochzeitsglocken läuten. Sie haben einen Steuerberater zugezogen. Der hat ihnen aufgezeigt, dass bei Ihnen die Heiratsstrafe jährlich «nur» etwas mehr als 2'000 Franken ausmacht. Also dreimal weniger als Dani berechnet hat. «Also wenn die Heiratsstrafe tatsächlich nur 2'000 Franken ausmacht, dann ist es das uns wert», sagen beide. Vielleicht gibt es also doch noch dieses Jahr eine Hochzeit. Allerdings nur im Standesamt und nicht vor dem Traualtar. Denn Anna und Dani sind beide aus der Kirche ausgetreten – vor allem auch aus steuerlichen Gründen.

*Namen geändert

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Auch Partner von Migros-Angestellten profitieren von Elternzeit

Neu kann auch der Partner oder die Partnerin von Migros-Angestellten die letzten vier Wochen des 18-wöchigen Mutterschaftsurlaubs beziehen. Gleichzeitig werde der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen erhöht. Zudem kann der Mutter- oder Vaterschaftsurlaub durch unbezahlte Ferien verlängert werden.


Ab nächstem Jahr können Migros-Angestellte ihre Elternzeit flexibler gestalten. Darauf haben sich der Detailhändler und die Sozialpartner im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Neu kann auch der Partner oder die Partnerin die letzten vier Wochen des 18-wöchigen Mutterschaftsurlaubs beziehen. Diese bezögen dann den Lohn der bei der Migros angestellten Mutter oder des Vaters, hiess es auf Anfrage. Diese vier Wochen könnten auch von Elternteilen bezogen werden, die nicht bei der Migros arbeiteten, teilte das Unternehmen am Donnerstag mit. Gleichzeitig werde der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen erhöht und der Mutter- oder Vaterschaftsurlaub könne durch unbezahlten Urlaub verlängert werden.

Pro Jahr zehn zusätzliche Ferientage erwerben

Ausserdem hätten Mitarbeitende die Möglichkeit, pro Jahr zehn zusätzliche Ferientage zu erwerben und sie könnten alle fünf Jahre ein bis zu dreimonatiges, unbezahltes Sabbatical beziehen. Und Familien mit tiefen Bruttohaushaltseinkommen erhielten überobligatorische Kinderzulagen. Flexible Arbeitszeitmodelle würden im neuen Landes-GAV gefördert. Die Arbeitszeit in den detailhandelsnahen Gastro-Unternehmen werde auf 41 Stunden pro Woche reduziert. Der neue L-GAV tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und er gilt bis 2026. Ihm unterstellt sind neben den Angestellten der Migros-Genossenschaften auch diejenigen in den Migros-Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Ausgenommen sind Mitglieder der Direktion und des Kaders. Auf Arbeitnehmerseite wurde der Vertrag vom Kaufmännischen (KFMV) und vom Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) unterzeichnet.

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Pilotprojekt der Caritas - Ein Lohn für pflegende Angehörige

35 Franken pro Stunde: Wer Angehörige pflegt, soll künftig für die Arbeit entschädigt werden. Nach klaren Kriterien.

Es ist für viele selbstverständlich: Um der dementen Mutter oder dem kranken Ehepartner zu ermöglichen, möglichst lange daheim zu bleiben, pflegt man sie selber. Dies mit grossem Aufwand – und ohne Lohn. Rund 600'000 Personen in der Schweiz pflegen ihre Angehörigen daheim. Eine Zahl, die in Zukunft noch zunehmen dürfte: Einerseits steigt die Lebenserwartung weiter an, die Medizin macht Fortschritte und gleichzeitig wächst auch das Bedürfnis, möglichst lange zu Hause zu bleiben.

«Pflege der Liebsten abgelten»

Dass Angehörige ihre Familienmitglieder pflegen, ohne dafür entschädigt zu werden, will die Caritas ändern. Im Kanton Luzern läuft ein Pilotprojekt, welches später schweizweit eingeführt werden soll. Die Caritas stellt pflegende Angehörige aus dem Kanton Luzern zu einem Stundenlohn von 35 Franken an und zahlt auch in die Sozialversicherungen ein. Abgerechnet werden die gemachten Pflegeleistungen hauptsächlich über die zuständige Krankenkasse. Projektleiter bei der Caritas ist Tobias Holzgang. Es gehe darum, die Pflege der Liebsten zu honorieren: «Unsere Grundidee ist, dass ein Teil der unbezahlten Care-Arbeit, die ganz viele in der Schweiz leisten, bezahlt werden kann. So können Menschen in schwierigen Situationen in ihrem Haushalt unterstützt werden.» Insbesondere soll die Bezahlung der Caritas zur Entlastung und Anerkennung der pflegenden Angehörigen beitragen. Dies finanziell und zeitlich. Tobias Holzgang: «Möglich wäre, dass ein Sohn oder eine Tochter einer pflegebedürftigen Person das Pensum dank dieses Stundenlohnes um 20 Prozent reduzieren kann.»

Hauptziele: Entlastung und Anerkennung

Konkret angestellt werden können enge Angehörige nach klaren Kriterien. So kann beispielsweise nur beschäftigt werden, wer auch die nötige Zeit hat für die Pflege der Angehörigen. Jemand, der bereits Vollzeit angestellt ist, erfüllt dieses Kriterium nicht. Ebenso müssen die körperlichen Voraussetzungen zum Pflegen gegeben sein. Nicht möglich ist zum Beispiel die bezahlte Pflege des Ehepartners, falls die pflegende Person selbst nicht mehr gut auf den Beinen ist. Insbesondere soll die Bezahlung der Caritas zur Entlastung und Anerkennung der pflegenden Angehörigen beitragen. Dies finanziell und zeitlich. Tobias Holzgang: «Möglich wäre, dass ein Sohn oder eine Tochter einer pflegebedürftigen Person das Pensum dank dieses Stundenlohnes um 20 Prozent reduzieren kann.» Für die Umsetzung des Projekts arbeitet die Caritas intensiv mit Pflegefachpersonen zusammen. Wie viele Stunden Pflege pro Woche aufgeschrieben werden dürfen, wird zusammen mit dem Hausarzt festgestellt. Die Angehörigen dokumentieren die Pflege. Eine diplomierte Pflegefachperson besucht sie regelmässig und erstellt mit ihnen einen Pflegeplan. So ist die Qualität der Pflege sichergestellt.

Ausweitung auf andere Kantone geplant

Auf den ersten Blick klingt das Projekt der Caritas nach einer Konkurrenz zur Spitex. Das sei aber nicht der Fall, sagt Tobias Holzgang. Im Gegenteil, man wolle zusammenarbeiten. «Die Caritas kann mit den Angehörigen nur die Grundpflege machen. Braucht es Wundpflege, Verbände oder eine kompliziertere Behandlung, dann arbeiten wir mit der Spitex zusammen.» Eine Haltung, die auch Pflegeexpertin Iren Bischofberger von der Spitex Schweiz teil. Das Projekt der Caritas beschränkt sich aktuell noch auf den Kanton Luzern. Diese Woche wurden die ersten 10 Arbeitsverträge mit pflegenden Angehörigen unterschrieben. Gemäss Tobias Holzgang sei es das Ziel, nun erste Erfahrungen zu sammeln. «Später möchten wir das Projekt ausweiten und die Möglichkeit einer Entlöhnung auch anderen Kantonen anbieten.»

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 12.05.2022 auf www.srf.ch

 

UZH-Absolventinnen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen

Die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern ist weiterhin ein grosses Problem in der Schweiz. Das zeigt sich auch bei den UZH-Absolventen. Frauen verdienen in der Schweiz weniger als Männer. Das zeigt sich auch bei Absolventinnen und Absolventen der Universität Zürich. Der Unterschied verkleinert sich aber bei den jüngeren Jahrgängen.

An der Universität Zürich (UZH) haben im vergangenen Jahr 6078 Personen ihr Studium abgeschlossen. Laut einer Studie etablieren sich die Abgängerinnen und Abgänger schnell am Arbeitsmarkt. Nach wie vor gibt es aber ein Verdienstgefälle zwischen Frauen und Männern. Das Einkommen bei Männern steigt zwischen dem ersten und zehnten Jahr nach dem Studienabschluss steil. Währenddessen flacht das Verdienstgefälle bei Frauen bereits vier Jahre nach dem Abschluss ab, wie die UZH am Mittwoch mitteilte. Die durchschnittliche Differenz zwischen Männern und Frauen beträgt ein Jahr nach dem Studienabschluss 20 Prozent. Nach einem Jahrzehnt erreicht es gegen 50 Prozent. Allerdings zeigt sich, dass sich der Geschlechter-Gap bei jüngeren Jahrgängen verkleinert - langsam, aber kontinuierlich.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 11.05.2022 auf www.nau.ch