KMU schwören Homeoffice wieder ab

Der Corona-Effekt ist verpufft: Nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht sind die KMU-Mitarbeitenden wieder grösstenteils im Büro tätig. Die Homeoffice-Pflicht hat keinen nachhaltigen Effekt auf Schweizer KMUs. Der Anteil der von zu Hause aus Arbeitenden ist nur knapp höher als vor Corona.

Das Arbeiten von zuhause aus hat sich in den Schweizer KMUs nicht etabliert. Seitdem die Homeoffice-Pflicht Geschichte ist, holen die Unternehmen ihre Mitarbeitende zurück ins Büro. Mit 12 Prozent ist der Anteil Mitarbeitende im Homeoffice 2022 nur minimal höher als vor der Pandemie, wie Digitalswitzerland nach der Befragung von rund 500 KMUs mitteilte. Zum Vergleich: Während des ersten Lockdowns arbeiteten zwischenzeitlich bis zu 40 Prozent der Mitarbeitenden von zuhause aus. Fast alle sind aber mittlerweile zurück im Büro. Ein Grund dafür ist, dass 2022 weniger Stellen als homeoffice-tauglich bewertet werden. Seit 2020 hat die Zahl laufend abgenommen. Nach der Homeoffice-Pflicht hätten wohl einige bemerkt, dass Homeoffice bei manchen Jobs auf lange Sicht nicht funktioniere, sagte die Studienverfasserin Karin Mändli Lerch an einer virtuellen Medienkonferenz am Dienstag.

Mitarbeitende wünschen sich mehr Flexibilität

Zudem mache sich bei den Geschäftsführenden die sogenannte Homeoffice-Müdigkeit bemerkbar. «Wir meinen damit, dass sie weniger Energie haben, um Homeoffice zu organisieren und durchzuführen», erklärt Marc Peter von der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW. Dabei kam bei einer Umfrage heraus, dass sich mehr als die Hälfte der Mitarbeitenden flexible Arbeitsmodelle mit Homeoffice wünschen. «Wir erwarten deshalb in den nächsten Monaten Diskussionen zwischen KMUs und ihren Angestellten», sagte Peter. Für das Homeoffice spricht, dass die Herausforderungen für KMUs über die letzten zwei Jahren hinweg abgenommen haben. Ein Fünftel der Unternehmen sieht zwar nach wie vor die technischen Herausforderungen als grösste Hürde. Dafür haben immer weniger Probleme mit der Organisation und Kommunikation.

Weiterlesen - ein Beitrag von SDA erschienen am 28.06.2022 auf www.nau.ch

So viel Teilzeit arbeiten Frauen wirklich

Renten von Frauen liegen viel tiefer als die der Männer. Kein Wunder, denn jede dritte hat keine feste Vollzeitanstellung.

Die Schweiz streitet um die Altersvorsorge. Eine geplante Erhöhung des Rentenalters für Frauen steht im Zentrum der Debatte. Linke und Gewerkschaften wehren sich dagegen. Denn die Frauen schauen bereits bei der Altersvorsorge in die Röhre: Aus der zweiten Säule beziehen sie im Durchschnitt nur halb so viel wie die Männer. Und zwar nicht nur, weil sie für den gleichen Job weniger Lohn erhalten. Sie arbeiten auch häufiger flexibel – als Selbständige, in Teilzeit oder auf Abruf. Doch was heisst häufiger? Eine neue Studie von Swissstaffing liefert die Zahlen. Der Verband der Personaldienstleister hat sie anhand von Statistiken des Bundes ermittelt. Das Ergebnis: In der Schweiz erzielen 26 Prozent der Erwerbstätigen ihr Einkommen in einem flexiblen Arbeitsverhältnis – 63 Prozent davon sind Frauen. Anders formuliert: Jede dritte erwerbstätige Frau in der Schweiz hat keine unbefristete Vollzeitstelle, sondern arbeitet als Flexworkerin.

Diese Arbeitsweise gibt ihnen Spielraum, etwa bei der Kinderbetreuung. Doch sie hat auch einen grossen Haken: «Die soziale Absicherung ist lausig», sagt Eveline Müller (62) aus Staufen AG. Die Buchhalterin ist Teilzeitangestellte bei zwei Arbeitgebern. Sie arbeitet jeweils 20 Prozent bei einem Optiker und einem Treuhänder. Bis vor zwei Jahren waren es sogar drei Jobs. «Ich hatte keine Wahl», sagt Müller. «Nach der Scheidung musste ich nehmen, was ich kriegen konnte.» Ihre Jobs bringen Müller keine grossen Summen ein – und praktisch nichts für die Pensionskasse. Gerade einmal 35 Franken pro Monat steuert die Anstellung beim Treuhänder für ihr Alterskapital bei. Und das Jahresgehalt beim Optiker liegt unter der gesetzlichen Schwelle von 24'885 Franken – von dort gibts überhaupt keine Vorsorgebeiträge. Die durchschnittliche BVG-Rente von Männern beträgt fast 3000 Franken – die von Frauen im Schnitt die Hälfte. Eveline Müller erwartet 500 Franken im Monat: «Es wäre deutlich mehr, wenn meine beiden Anstellungen für die Berechnung der Einzahlungen in die zweite Säule zusammengezählt würden.» Doch das werden sie nicht.

Weiterarbeiten – trotz Pension

Hinzu kommt: Weil die Buchhalterin während ihrer Ehe nur unregelmässig Erwerbsarbeit leistete, muss sie auch Abstriche bei der AHV machen. «Das ist bitter», sagt Müller. «Ich werde mindestens drei Jahre über die ordentliche Pensionierung hinaus arbeiten. Aus finanziellen Gründen geht es gar nicht anders.» Immer mehr Menschen verdienen ihr Geld mit Flexwork – die Mehrheit sind Frauen: Sie stellen acht von zehn Teilzeitarbeitenden mit einem Pensum zwischen 20 und 49 Prozent. In Pensen unter 20 Prozent stellen Frauen 73 Prozent, bei Mehrfachbeschäftigten wie Eveline Müller sind es 62 Prozent. «Viele von ihnen sind gegen elementare Lebensrisiken nicht abgesichert», sagt Ariane Baer (48), Projektleiterin Ökonomie und Politik bei Swissstaffing. «Das betrifft vor allem die Krankentaggeldversicherung und die Altersvorsorge. Deshalb ist besonders für Frauen die Gefahr der Altersarmut gross.» In solchen Fällen springt der Staat mit Ergänzungsleistungen ein. «Das ist sinnlos», sagt Baer. «Besser wäre es, für eine starke soziale Absicherung der Frauen im Erwerbsleben zu sorgen.»

Mehr als Hälfte nicht BVG-versichert

Sara Schwarz (38) arbeitet als selbständige Naturärztin mit eigener Praxis in Basel. Sie schätzt die unabhängige Arbeitsweise. «Ich bin meine eigene Chefin und mit Herzblut dabei.» Sie sagt aber auch: «Ich trage viel Unternehmerrisiko.» Wenn Schwarz krank wird oder einen Unfall hat, erhält sie erst nach zwei Monaten eine Entschädigung. Ferien bedeuten für sie doppelten Verlust: Die Geschäftsmiete läuft weiter, das Einkommen bleibt aus. Und wenn sie arbeitslos wird? «Dann kriege ich keinen Rappen. Ich muss für mich selber schauen.» 57 Prozent aller erwerbstätigen Frauen sind nicht BVG-versichert. Auch Sara Schwarz hat keine Pensionskasse. «Ich kann mich schon sozial absichern», sagt Schwarz. «Aber diese Versicherungen sind teuer.» Deshalb hat sie zwar eine Krankentaggeldversicherung, doch die greift erst nach 60 Tagen. «Eine kürzere Wartezeit wäre um einiges teurer», sagt Schwarz. Seit der Pandemie sind die Prämien zudem stark gestiegen. Einige Krankenkassen bieten solche Versicherungen überhaupt nicht mehr an.

Temporäre im Vorteil

Mehrere Berufskollegen von Sara Schwarz sind bereits im Pensionsalter – und arbeiten trotzdem weiter. «Sie haben aus finanziellen Gründen keine andere Wahl», sagt die Naturärztin. «Bis ich in dieses Alter komme, wird sich das Problem weiter verschärfen.» Ihre Situation etwas verbessern können die Flexworkerinnen, wenn sie sich von einem Personaldienstleister anstellen lassen. Ariane Baer von Swissstaffing: «Insbesondere Mehrfachbeschäftigte profitieren, weil sie unter dem Dach der Temporärarbeit ab der ersten Arbeitsstunde BVG-versichert sein können.» Noch wirkungsvoller wäre ein gesetzlich versicherter Jahreslohn ab 12'548 Franken, wie es die Reform BVG 21 vorsieht. Ob das allerdings reicht, um die Frauen von einer Erhöhung ihres Rentenalters zu überzeugen, bleibt abzuwarten. «Das hängt nicht zuletzt davon ab, ob die reformwilligen Kräfte im Parlament einen tragfähigen Kompromiss für die zweite Säule finden», sagt GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (44). Der Ball liegt nun bei der Gesundheitskommission des Ständerats. Sie schlug im Frühjahr ein Modell vor, in dem alle Löhne zu 85 Prozent versichert wären – auch die der Teilzeitarbeitenden. Für Melanie Mettler ist klar: «Wenn die Kommission sich nicht bereit zeigt, den Reformstau zu lösen, tut sie das auch auf dem Buckel der weiblichen Flexworkerinnen.»

Weiterlesen - ein Beitrag von Danny Schlumpf erschienen am 26.02.2022 auf www.blick.ch

 

 

 

Kritik an Rabatten für Rentner

Den Rentnern geht es so gut wie noch nie. Das zeigt die aktuelle Umfrage von Swiss Life. Macht es also noch Sinn, dass alle Senioren Vergünstigungen erhalten? Das Alter als Rabatt-Garant hat ausgedient, sagen die wichtigsten Verbände.

Vier von fünf Rentnern sind mit ihrer finanziellen Situation zufrieden. Viele Pensionierte müssen nicht vom Ersparten leben, sondern können ihr Vermögen sogar weiter vergrössern. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von Swiss Life. Schweizer Rentnerinnen und Rentnern gehts finanziell so gut wie noch nie, Studienautor und Vorsorgeexperte Andreas Christen (37) spricht von einer «goldenen Generation». Ein Grossteil der über 65-Jährigen kann sich mehr leisten als viele jüngere Arbeitstätige. Deshalb geraten die Rentner-Rabatte jetzt unter Druck. Mit dem AHV-Ausweis günstiger ins Kino, in den Zoo, ins Museum: «So eine Vergünstigung nur nach dem Alter ist absurd», sagt Ökonomie-Professor Reiner Eichenberger (60) von der Uni Freiburg und legt noch einen drauf: «Es ist eine Unverschämtheit, den einen ein Privileg allein aufgrund ihres Alters zu geben.»

Subventionen gezielt ausschütten

Auch Avenir Suisse sieht in den Vergünstigungen für eine Altersgruppe keine Zukunft. Direktor Jérôme Cosandey (51): «Dieser Rabatt macht keinen Sinn mehr. Das ist ein Überbleibsel aus der Zeit, als es nur die AHV als Altersvorsorge gab. Warum soll man mit öffentlichen Geldern Leute unterstützen, die es gar nicht nötig haben?» Gerade bei ÖV-Tickets sei das sehr problematisch: «Viel schlauer wäre es, diese Subvention gezielter an Leute auszuschütten, die es wirklich nötig haben», sagt der Forschungsleiter «Tragbare Sozialpolitik» des Wirtschaftsverbands. Die Rabatte für Rentner werden sogar von den Senioren-Verbänden als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Heidi Stöckli (43) von Pro Senectute Kanton Luzern bevorzugt eine zielgerichtetere Unterstützung für Bedürftige: «Vergünstigungen nach dem Giesskannen-Prinzip helfen Armutsbetroffenen nur bedingt.» Ins gleiche Horn bläst Heinz Weber (69) von den Grauen Panthern Nordwestschweiz. Er bestätigt, dass es sehr vielen Rentnern gut geht und gleichzeitig viele jüngere Menschen finanzielle Probleme haben: «Wichtig im Kampf gegen die Armut ist vor allem, dass staatliche Unterstützung für Leute in Not einfach zugänglich ist.» Egal, welcher Alterskategorie sie angehören.

Einkommen statt Alter als Kriterium

Valérie Piller Carrard (44), SP-Nationalrätin und Präsidentin von Pro Familia, sieht auch Bedarf, vermehrt gezielt Leute mit knappem Budget zu unterstützen. «Gerade für Familien sind in den letzten Jahren die Kosten rasant gestiegen», sagt sie. Gleichzeitig hätten viele Dienstleister die Rabatte für Familien gestrichen. Sie will aber nicht, dass Familien die Unterstützung auf Kosten der Rentner erhalten: «Es gibt sehr viele betagte Personen, die auf die Vergünstigungen angewiesen sind.» Warum nicht eine Art Bedürftigen-Rabatt statt eines Rentner-Rabatts? Davon würden auch bedürftige Pensionäre profitieren. Ein einfaches Rezept für eine Kursänderung gebe es nicht, sagt André Bähler, Leiter Politik und Wirtschaft bei der Stiftung für Konsumentenschutz: «Es würde zwar mehr Sinn machen, nicht das Alter, sondern das Einkommen als Kriterium für Rabatte zu nehmen, doch das ist weniger praktikabel.»

Jungparteien wollen nichts ändern

Alles beim Alten lassen wollen bemerkenswerterweise die Jungparteien. Marc Rüdisüli (24), Präsident der Jungen Mitte: «Auch wenn der arme, verlumpende Senior ein Mythos ist, darf man den Rentnern deswegen nicht den Rabatt im Kino oder der Badi streichen.» Gleicher Meinung ist Jungfreisinnigen-Präsident Matthias Müller (29): «Es gibt nach wie vor viele Pensionierte in prekärer materieller Lage.» Juso-Präsident Nicola Siegrist (25): «Rabatte für Seniorinnen und Senioren müssen unbedingt beibehalten werden, damit man sicherstellen kann, dass alle Zugang zum gesellschaftlichen Leben haben.» JSVP-Chef David Trachsel (27) findet, die Jungen hätten grössere Sorgen – zum Beispiel ihre eigene AHV. Für Ökonomieprofessor Eichenberger ist der AHV-Rabatt «billigster Stimmenfang und Denken aus dem Mittelalter». Er will dagegen ankämpfen.

Weiterlesen - ein Beitrag von Beat Michel, Christian Kolbe, Lea Hartmann, Daniel Ballmer erschienen am 25.06.2022 auf www.blick.ch

 

 

Mehr Geburten und mehr Geschwister im Jahr 2021

2021 verzeichnete die Schweiz 89 600 Lebendgeburten, bei drei Vierteln waren die Mütter 30 Jahre oder älter. Zweite und weitere Geburten legten stärker zu als Erstgeburten. Im gleichen Jahr kamen nahezu drei von zehn Kindern ausserehelich zur Welt. Die Zahl der Eheschliessungen und der Scheidungen ist 2021 gestiegen, jene der eingetragenen und der aufgelösten Partnerschaften hingegen zurückgegangen. Zudem gab es weniger Todesfälle als im Jahr 2020. Dies zeigen die definitiven Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das Jahr 2021.

Die definitiven Ergebnisse 2021 der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung bestätigen die Entwicklungen, die sich bei der Veröffentlichung der provisorischen Zahlen im April 2022 abgezeichnet haben. Sie liefern detailliertere Informationen zu den Geburten, Todesfällen, Eheschliessungen und Scheidungen. 

Die Familien werden grösser

2021 wurden in der Schweiz 89 600 Lebendgeburten registriert, was gegenüber dem Vorjahr einer Zunahme von 3700 Lebendgeburten bzw. 4,3% entspricht (+3500 bzw. +4,0% gegenüber 2019). Von Januar bis April wurden 1100 Kinder mehr geboren als im gleichen Zeitraum 2020 (+4,1%), von September bis Dezember waren es 1800 mehr als in den entsprechenden Vorjahresmonaten (+6,4%). Auch lagen diese Werte über jenen der entsprechenden Perioden 2018 und 2019.

Bei den Frauen ab 30 Jahren ist die Zahl der Geburten gegenüber 2020 um 6,6% gestiegen, bei den Frauen unter 30 Jahren war sie hingegen rückläufig (–1,7%). Zweite und weitere Geburten haben stärker zugenommen als Erstgeburten (+5,9% gegenüber +2,7%). Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau hat sich von 1,46 im Jahr 2020 auf 1,52 im Jahr 2021 (provisorische Zahl) erhöht (2019: 1,48). 

64 100 Lebendgeburten erfolgten innerhalb einer Ehe (+3,1% gegenüber 2020), 25 500 waren nicht ehelich (+7,5% gegenüber dem Vorjahr). Letztere machten 2021 insgesamt 28,5% aller Lebendgeburten aus, gegenüber 11,2% im Jahr 2001. 2021 wurden zudem 24 700 ausserehelich geborene Kinder anerkannt, was einem Anstieg von 10,3% entspricht. Eine solche Veränderung wurde letztmals 2007 verzeichnet. Vaterschaftsanerkennungen vor der Geburt nahmen um 4,7% zu, jene nach der Geburt um 21,0%.

Zahl der Todesfälle bleibt trotz Rückgang hoch

Obwohl 2021 nicht ganz so viele Todesfälle verzeichnet wurden wie 2020, waren es doch immer noch deutlich mehr als 2019 (+3400 bzw. +5,0%). 2021 starben in der Schweiz 71 200 Menschen, 5000 bzw. 6,6% weniger als im Vorjahr. In den Monaten Januar, Juli, August und September 2021 lag die Zahl der Todesfälle über den Werten der entsprechenden Vorjahresmonate. Allein im Januar 2021 starben fast 1700 mehr Menschen als im Januar 2020 (+28,0%). Von Juli bis September 2021 wurden nahezu 600 bzw. 3,9% mehr Todesfälle registriert als in den gleichen Monaten 2020. Auch lagen diese Werte über jenen der entsprechenden Perioden 2018 und 2019.

2021 sank die Zahl der Todesfälle in mehreren Altersklassen, insbesondere bei den Personen ab 70 Jahren, wo sie gegenüber 2020 um 8,3% zurückging. Zugenommen hat sie hingegen bei den 20- bis 29-Jährigen (+1,2%), den 50- bis 59-Jährigen (+2,7%) und den 60- bis 69-Jährigen (+4,2%). 

Mehr Eheschliessungen, weniger eingetragene Partnerschaften

2021 wurden 36 400 Ehen geschlossen, 3,6% mehr als 2020 (6,6% weniger als 2019). Davon waren 26 800 Erstheiraten zwischen zwei Ledigen. Das Durchschnittsalter der Männer bei der Erstheirat lag unverändert zu 2020 bei 32,2 Jahren, bei den Frauen erhöhte es sich leicht von 30,2 auf 30,3 Jahre. Bei den übrigen 9600 Eheschliessungen handelte es sich um Wiederverheiratungen. Gegenüber dem Vorjahr nahmen sowohl Erstheiraten als auch Wiederverheiratungen zu (+4,1% bzw. +2,0%), verglichen mit 2019 verzeichneten hingegen beide eine Abnahme (–4,7% bzw. –11,5%). 

Die Zahl der eingetragenen Partnerschaften ist seit 2018 rückläufig. 2021 wurden 582 Partnerschaften eingetragen, 69 weniger als 2020 (–10,6%). Männerpaare entscheiden sich nach wie vor häufiger zu diesem Schritt als Frauenpaare (361 bzw. 221 eingetragene Partnerschaften). 

Anstieg der Scheidungen, insbesondere im 1. Halbjahr 2021

2021 wurden 17 200 Scheidungen ausgesprochen; dies entspricht einer Zunahme von 5,9% im Vergleich zum Vorjahr (+1,6% gegenüber 2019). Besonders stark stieg die Zahl der Scheidungen im 1. Halbjahr 2021. In diesem Zeitraum wurden 1500 Paare mehr geschieden als im 1. Halbjahr 2020 (+18,7%) und auch mehr als in den entsprechenden Zeiträumen 2018 und 2019. In der 2. Jahreshälfte 2021 sind die Scheidungszahlen mit jenen von 2018 und 2019 vergleichbar.

Bei seit kurzer Zeit (0 bis 4 Jahre) verheirateten Paaren verringerte sich die Zahl der Scheidungen gegenüber 2020 (–6,7%), bei länger verheirateten Paaren nahm sie hingegen zu (5–9 Jahre: +3,9%; 10–14 Jahre: +12,0%; 15–19 Jahre: +10,5%; 20 Jahre und mehr: +5,7%). Die Zahlen von 2019 zeigen einen ähnlichen Trend, d.h. einen Rückgang der Scheidungen in den ersten Ehejahren (0–9 Jahre: –6,9%) und einen Anstieg bei Paaren, die seit mindestens zehn Jahren verheiratet waren (+6,2%). Demzufolge nahm die durchschnittliche Ehedauer bei der Scheidung von 15,6 Jahren im Jahr 2020 auf 15,7 Jahre im Jahr 2021 leicht zu. Bei Fortsetzung der 2021 beobachteten Trends ist davon auszugehen, dass zwei von fünf Ehen (41,9%) eines Tages geschieden werden. 

Die Zahl der aufgelösten Partnerschaften erhöhte sich zwischen 2007 und 2020 konstant. 2021 wurden 211 eingetragene Partnerschaften aufgelöst, eine weniger als 2020 (–0,5%). Bei Frauenpaaren ist gegenüber 2020 ein Rückgang zu beobachten (–6,8%), bei Männerpaaren hingegen eine Zunahme (+4,0%).

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Der Trend zur Teilzeitarbeit befeuert den Lehrermangel

Wenn alle Lehrpersonen ihr Pensum um 10 Prozent erhöhten, wäre das Problem des Lehrermangels gelöst, heisst es im Bildungsbericht. Experten halten das aber nicht für praktikabel.

In der Not setzt der Kanton Zürich auf Schnellbleichen. In einer «Kompaktwoche» während der Sommerferien, durchgeführt von der Pädagogischen Hochschule Zürich, werden Personen ohne Lehrdiplom darauf vorbereitet, ab nächstem Schuljahr Kinder zu unterrichten. Zum Angebot gehört ein Coaching während des ersten Unterrichtsjahres. Online können sich die Instant-Lehrkräfte selber beibringen, wie lustlosen Schülern zu begegnen ist. Die Anstellungen sind auf ein Jahr befristet; wer sich bewährt, erhält einen erleichterten Zugang zur Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule.

Landauf, landab versuchen Kantone und Gemeinden, den akuten Lehrermangel - Hunderte Stellen sind noch unbesetzt - mit mehr oder weniger kreativen Massnahmen zu entschärfen. Das Problem wird sich angesichts steigender Schülerzahlen und einer bevorstehenden Pensionierungswelle in den nächsten Jahren akzentuieren. Gleichzeitig hängt jeder fünfte junge Lehrer seinen Beruf innerhalb der ersten fünf Jahre an den Nagel. Wie können die Behörden nachhaltig Gegensteuer geben? Immer wieder propagierte Rezepte lauten: Löhne erhöhen, Pensionierte reaktivieren, mehr Lehrkräfte ausbilden.

Tatsache ist aber auch: Im Vergleich über alle Branchen hinweg sind Teilzeit-Anstellungen bei Lehrpersonen überdurchschnittlich verbreitet (siehe Grafik). Das hat mitunter damit zu tun, dass an der Volksschule die Frauen deutlich in der Überzahl sind. Der wichtigeste Grund für die Wahl Teilzeitpensum ist gemäss einer Erhebung im Auftrag des Dachverbandes der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Rein rechnerisch gesehen gäbe es ein frappant einfaches Mittel, um die Mangellage in den Schulstuben zu beheben. Nachzulesen ist sie im Bildungsbericht 2018. Dort heisst es sinngemäss: Wenn die Teilzeit-Lehrpersonen ihr Pensum durchschnittlich um 10 Prozent aufstocken, ist das Problem vom Tisch. Stefan Wolter, Mitautor des Bildungsberichts und Professor für Bildungsökonomie an der Universität Bern, sagte schon vor drei Jahren gegenüber CH Media: «Wenn sich der Mangel verschärft, müssen die Kantone über ein Pflichtpensum diskutieren.» Ein Mindestpensum von 30 bis 50 Prozent sei vorstellbar.

Berner Erziehungsdirektorin: Es wäre das «Falscheste»

Ein schweizweites Novum wäre das nicht. Der Kanton Zürich hat - Ausnahmen sind erlaubt - ab dem Schuljahr 2015/16 ein Mindestpensum von 35 Prozent eingeführt. Das Volksschulamt hat bis jetzt keine Hinweise, dass dies Kündigungen provozierte. Der Berner Grossrat hingegen lehnte einen entsprechenden Vorstoss ab. Für Erziehungsdirektorin Christine Häsler (Grüne) wäre es das «Falscheste» gewesen, das pädagogische Personal in einen «engen Rahmen» zu zwingen. Viele Lehrpersonen mit kleinen Kindern blieben eher im Beruf, wenn sie mit kleinem Pensum weiterarbeiten könnten.

Einer, der sich intensiv mit bildungspolitischen Themen auseinandersetzt, ist Carl Bossard. Der Gründungsrektor der Pädagogischen Hochschule Zug glaubt nicht, dass ein Zwang zu höheren Pensen zielführend ist. «Wir müssen die Strukturen ändern, die künstlich konstruierte Komplexität abbauen, damit das Unterrichten wieder ins Zentrum rückt und so attraktiver wird», sagt er. Dann steige die Wahrscheinlichkeit, dass Lehrer und Lehrerinnen wieder mehr Zeit für ihre Kernarbeit im Klassenzimmer hätten. Viele sehnten sich nach gutem Unterricht, bei dem die Lehrperson die Aktivitäten und damit den Lernprozess ihrer Schüler steuern und strukturieren. Dieser Unterricht erweise sich gemäss dem Lernpsychologen Franz E. Weinert als besonders effizient. Der pädagogische Mainstream freilich fliesst in eine andere Richtung: Angesagt sind beispielsweise Gruppenarbeiten und selbstorganisiertes Lernen.

Bossard führt die «Flucht in die Teilzeit», wie er es nennt, auf die Reformkaskade in den letzten Jahrzehnten und die damit verbundene «Entwertung» des Lehrerberufs zurück. So verstärke etwa die Integration ganz unterschiedlicher Kinder in die gleiche Klasse die Unruhe. Die Absprachen mit all den verschiedenen Betreuungspersonen verschlinge viel Zeit. Auch die zahlreichen Vorschriften von oben oder die dichten Vorgaben im Lehrplan 21 engten die Lehrpersonen ein. Das führe dazu, dass diese mit administrativen Arbeiten überlastet seien und die Arbeitszeit oft nicht ausreiche. Eine Erhebung im Auftrag des LCH bestätigt diese Einschätzung. Demnach reduzierte jede vierte Lehrperson ihr Pensum wegen der hohen beruflichen Belastung. Dumm nur: Gerade Lehrpersonen mit Teilzeitpensen leisten besonders viele Überstunden.

Lehrerverband fordert Entlastung für PH-Abgänger

Stephan Huber ist Professor und Leiter des Instituts für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie der Pädagogischen Hochschule Zug. Auch er lehnt behördlich festgelegte Mindestpensen ab. «Unsere Befragungen im Rahmen des www.schul-barometer.net legen den Schluss nahe, dass in diesem Fall viele Lehrpersonen ganz aus dem Beruf aussteigen würden.» Er schlägt andere Massnahmen vor, um die hohe Belastung der Lehrkräfte zu drosseln - etwa die Entlastung von administrativen Arbeiten durch das Schulsekretariat. Eine Chance sieht Huber auch im digitalen Unterricht, dank dem die Kinder vermehrt selbstständig Lerninhalte erarbeiten. Als weitere Massnahme schwebt Huber vor, was die Privatwirtschaft schon seit Jahren vormacht: die Betreuungssituation der Kinder von Lehrpersonen zu verbessern für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

LCH-Zentralsekretärin Franziska Peterhans fordert derweil die Kantone dazu auf, bei den Löhnen nachzubessern, die Zahl der Lektionen zu überdenken und die Klassengrössen so zu gestalten, dass der anspruchsvolle integrative Unterricht möglich sei. Damit etwa PH-Abgänger und -Abgängerinnen länger im Schulzimmer bleiben, sollen sie im ersten Berufsjahr um zwei Lektionen entlastet werden, fordert der LCH. «Langfristig lohnt sich diese Investition», ist Peterhans überzeugt. «Bedenklich» findet sie den Crashkurs-Ansatz des Kantons Zürichs: «Dies wertet den Lehrerberuf ab». Peterhans ist froh, dass das Experiment befristet ist - fürs Erste wenigstens.

Weiterlesen - ein Beitrag von Kari Kälin / ch media erschienen am 18.06.2022 auf www.watson.ch

 

Berufs- und Familienverläufe: Vollzeit arbeitende Mütter sind am zufriedensten

In der Schweiz ist die häufigste berufliche Laufbahn von Frauen die Rückkehr zur Teilzeitarbeit nach der Mutterschaft. Diese Wahl erweist sich jedoch langfristig als nachteilig in Bezug auf das subjektive Wohlbefinden. Die neue Ausgabe der Reihe Social Change in Switzerland zeigt, dass jene Frauen nach dem Alter von 50 Jahren am zufriedensten sind, die Kinder haben und zu mehr als 90% weiterarbeiten. Für Männer sind ein stabiler Vollzeitjob und eine traditionelle Familie die besten Garanten für Wohlbefinden. Weiterlesen