Hälfte der Kinder in der Schweiz sind Opfer von elterlicher Gewalt

Im Rahmen einer Umfrage geben über 40 Prozent der Eltern an, ihre Kinder schon einmal körperlich bestraft zu haben. Kinderschutz Schweiz fordert nun ein Gesetz für das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Fast 50 Prozent der Kinder in der Schweiz sind Opfer von elterlicher Gewalt. Das belegt eine Umfrage der Uni Freiburg. Die Stiftung Kinderschutz Schweiz lanciert nun eine nationale Gewaltpräventionskampagne.

Eine Umfrage der Universität Freiburg im Auftrag von Kinderschutz Schweiz zeigt, dass fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz zu Hause körperliche und/oder psychische Gewalt erleben. Die Studie wurde unter 1013 Eltern durchgeführt. Dabei wurden Zahlen zur physischen und psychischen Gewaltanwendung in der Kindererziehung erhoben sowie zum Rechtsverständnis der Eltern. Die Ergebnisse zeigen, dass Gewalt in der Erziehung zum Alltag gehört: Knapp 40 Prozent der Befragten haben schon einmal eine Körperstrafe gegenüber ihrem Kind angewendet. Schläge auf den Hintern sind mit 15 Prozent die häufigste Bestrafungsmethode. Strafbar machen sich die Eltern damit nicht.

Gewalt an Kindern ist keine Privatsache

Denn in der Schweizer Gesetzgebung existiert kein Verbot von Körperstrafen, wenn sie nicht zu sichtbaren Schäden führen. Das will die Stiftung Kinderschutz Schweiz nun ändern, wie es in einer Medienmitteilung heisst. «Wir fordern, dass die Schweiz endlich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes mit vereinten Kräften umsetzt», sagt Leiterin Regula Bernhard Hug. «Ein entsprechendes Gesetz für das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung ist nötig, denn die Erziehung der Kinder ist zwar Privatsache, Gewalt an Kindern ist es jedoch nicht». Der Anlass für körperliche Erziehungsmassnahmen sei vielfältig, ergab die Umfrage. Eltern fühlten sich geärgert oder provoziert, sie waren müde und mit den Nerven am Ende oder das Kind hat nicht gehorcht. Auch psychische Gewalt könne jedoch Schaden anrichten, besonders wenn diese regelmässig vorkommt. Denn die Ergebnisse zeigen, dass fast jeder sechste Elternteil regelmässig psychische Gewalt ausübt. Am häufigsten erfolgt die heftige Beschimpfung, gefolgt vom Liebesentzug.

80 Prozent der Eltern haben ein schlechtes Gewissen

Gewaltanwendung in der Kindererziehung kann verheerende Auswirkungen haben, von körperlichen Schädigungen, zu kognitiven oder emotionalen Beeinträchtigungen, bis hin zu psychischen Schäden wie Depressionen, Suizidgedanken, Alkoholismus oder Drogensucht. Die Idee einer Gesetzgebung stiess bei den befragten Eltern auf breite Zustimmung: Zwei Drittel gaben an, dass sie von einem solchen Gesetz positive Auswirkungen hinsichtlich der Förderung einer gewaltfreien Erziehung erwarten. Zumindest die Einsicht der Eltern punkto Grenzüberschreitung in der Erziehung hat in den letzten fünf Jahren stark zugenommen. So sagen heute acht von zehn Personen (doppelt so viele wie noch 2017), sie hätten ein schlechtes Gewissen wegen der erteilten körperlichen Strafe.

Nationale Präventionskampagne

Kinderschutz Schweiz setzt sich nicht nur für ein neues Gesetz ein, sondern kämpft auch mit Sensibilisierungskampagnen und Präventionsangeboten gegen Gewalt in der Erziehung. Dazu sollen die Elternkurse «Starke Eltern – Starke Kinder» Eltern dabei unterstützen, angespannten Situationen vorzubeugen und sie konstruktiv und gewaltfrei zu lösen. Die Angebote verbessern die Beziehung zu den Kindern, was zu einem gelasseneren Familienalltag beiträgt. Bis Ende 2022 werden noch rund 30 Kurse für Eltern angeboten – sowohl kostenlos online als auch physisch vor Ort in verschiedenen Schweizer Gemeinden. 

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 17.10.2022 auf www.20min.ch

Gen Z fordert psychologische Hilfe im Job – Firmen müssen reagieren

Jugendliche sind die Arbeitnehmenden von morgen – und es geht ihnen schlecht. Sie suchen deshalb Firmen, die sich um ihr Wohlbefinden sorgen. Darauf müssen sich die Unternehmen einstellen, sagt ein Experte. Eine Studie des McKinsey Health Institute zeigt: Den Jugendlichen in der Schweiz und in Europa, der Generation Z, geht es psychisch schlecht. Das wirkt sich auch auf die Wahl ihres Arbeitgebers aus: Die Gen Z fordert zunehmend psychologische Unterstützungsangebote im Job. Für einen Experten ist klar: Die Unternehmen müssen dem entgegenkommen, wollen sie die künftigen Arbeitnehmer ins Boot holen. Laut Economiesuisse passiert das bereits. Nicht alle Firmen hätten aber dieselben Möglichkeiten. 

Schweizer Jugendlichen der Gen Z geht es psychisch schlechter als allen anderen Generationen. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Strategie- und Unternehmensberatungsriesen McKinsey. Gerade Firmen müssten viel mehr für die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden machen, fordert ein Experte.

Das sind die Erkenntnisse der Studie

Es ist eine schwierige Zeit, um jung zu sein. Die Gen Z in der Schweiz und neun anderen europäischen Ländern berichtet über eine schlechtere psychische Gesundheit als alle anderen Generationen. Im Vergleich zur Generation der Babyboomer bezeichnen fünfmal mehr Jugendliche der Gen Z ihre psychische Gesundheit als schlecht oder sehr schlecht. Um das zu verbessern, wünschen sich viele mehr Unterstützung vom Arbeitgeber. Bei der Wahl der Firma werden Angebote zur psychologischen Unterstützung immer wichtiger.

Darum ist das wichtig

Laut Stéphan Eliez, Psychologie-Professor an der Uni Genf, müssen der Staat und die Unternehmen reagieren: «Geht es jungen Menschen psychisch schlecht und finden sie keine Hilfe, drohen sie den Job zu verlieren. Neben der persönlichen Tragik kommt der psychischen Gesundheit der jungen Menschen deshalb auch eine gesellschaftliche Tragweite zu.»

Darum müssen Firmen reagieren

Zentral ist für die Jugendlichen laut Eliez die Rolle des Arbeitgebers: «Gemäss der Studie achten die Jugendlichen bei der Wahl des zukünftigen Arbeitgebers immer stärker auf psychologische Betreuungsangebote und die Förderung des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit durch die Firma.» Für Eliez ist klar: «Die Firmen werden auf die Wünsche der Gen Z eingehen müssen. Unternehmen sie nichts, werden sich die zukünftigen Mitarbeitenden der Gen Z höchstwahrscheinlich für ein Unternehmen entscheiden, das ihre Bedürfnisse und Werte berücksichtigt.» Unternehmen könnten es sich nicht mehr leisten, gute Arbeitnehmende zu vergraulen. Google habe das schon vor 15 Jahren erkannt und biete diverse Extras wie Massagen, kostenloses Essen, Kinderbetreuung, Einbezug aller Mitarbeitenden in wichtige Projekte, mehr Ferien und vieles mehr. «In einer globalisierten Welt sind Mitarbeitende das wertvollste Kapital der Unternehmen. Dessen werden sie sich nach und nach bewusst, einige wohl schneller als andere.» 

Das sagt Economiesuisse

Rudolf Minsch, Chef-Ökonom von Economiesuisse bestätigt: «Im derzeitigen Markt können die Arbeitnehmenden wählen, wo sie arbeiten wollen. Stellen gibt es genug.» Die Firmen hätten dies erkannt und seien sehr bemüht um das Wohl der Arbeitnehmer. «Die junge Generation ist so aufgewachsen, dass sie überall ihre Meinung einbringen kann. Das wollen sie auch bei kleinen und grossen Sachen im Job, was richtig ist. Autoritäre Unternehmensführung ist meist nicht mehr zielführend.» In den letzten Jahren haben laut Mensch diverse Firmen Ombudsstellen geschaffen. «Gibt es Probleme, die das Klima oder die psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden belasten, sind sie die richtige Anlaufstelle.» Wo möglich, gingen die Firmen weiter als das. «Klar ist aber auch: Nicht jede Firma kann neben einem guten Lohn auch noch kostenloses Essen und gratis Kinderbetreuung anbieten. Gerade KMU müssen sich oft entscheiden zwischen guten Löhnen und Vergünstigungen und Zusatzleistungen. Beides können sie sich nicht leisten.»

Das stimmt optimistisch

Eliez sagt: «Viele Firmen haben erkannt, dass sie es sich nicht mehr leisten können, dass es ihren Mitarbeitenden nicht gut geht.» Das Umdenken finde deshalb bereits statt. «Wenn grosse Firmen damit anfangen, werden andere ausserdem mitziehen müssen, weil sie es sonst schwer haben werden, gerade jüngere Mitarbeitende zu halten.» Viele Jugendliche wüssten ausserdem genau, was sie brauchten und formulierten ihre Forderungen klar (siehe drei Fragen an).

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 17.10.2022 auf www.20min.ch

Arbeitspensum - Ist Teilzeit das neue Vollzeit?

Immer wieder sucht ein Aargauer KMU Mitarbeitende. Yannick Berner, der dort in der Geschäftsleitung sitzt, meint dazu: «Die Zeiten haben sich geändert, als Arbeitgeber muss man heute die Fühler ausstrecken und schauen, wie die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ist.»

Eines der Mittel von Berner, um an die besten Mitarbeitenden zu kommen, ist, alle Stellen konsequent auch in Teilzeit auszuschreiben. Mit Erfolg: So konnte er erst kürzlich eine neue IT-Leiterin anstellen – in Teilzeit.

Arbeitgeber müssen sich bewegen

Teilzeitarbeit nimmt zu. Während Anfang der 1990er-Jahre noch ein Viertel der Arbeitnehmenden in einem Teilzeitpensum beschäftigt war, ist es heute mehr als ein Drittel. Die meisten davon (73.4 Prozent) sind Frauen. Die meisten von ihnen geben als Grund Kinderbetreuung oder andere familiäre Verpflichtungen an. Der meistgenannte Grund bei den Männern: keine Lust. Dass Freizeit immer wichtiger wird, beobachtet auch der Arbeitgeberverband. So sagt Simon Wey, Chefökonom: «Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wollen nicht mehr einfach fünf Tage arbeiten und zwei Tage Wochenende. Sie wollen immer mehr Freizeit und weniger Arbeit. Da müssen sich Arbeitgeber anpassen.» Die Arbeitnehmenden seien in der Schweiz in einer sehr guten Position. Weil die Löhne so hoch seien, könne man es sich überhaupt leisten, Teilzeit zu arbeiten. Mitarbeiter könnten das aber auch immer mehr einfordern, so Wey: «Der Arbeitgeber hätte schon ein Interesse daran, dass Mitarbeiter möglichst hohe Pensen haben. Aber wenn das Bedürfnis da ist, bleibt dem Arbeitgeber gar nichts anderes übrig, als auch tiefere Pensen anzubieten.»

Teilzeit nicht immer freiwillig

Auf der anderen Seite weist der Gewerkschaftsbund darauf hin, dass nicht alle Menschen freiwillig Teilzeit arbeiten. «Fehlende und zu teure Betreuungsangebote führen dazu, dass vor allem Frauen in die tiefen Pensen gezwungen werden. Beispielsweise im Detailhandel werden oft nur Teilzeitpensen angeboten», sagt Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund.

35- Stunden-Woche für alle?

SP-Nationalrätin Tamara Funiciello will deshalb, dass alle weniger arbeiten müssen. Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll die Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für tiefe und mittlere Einkommen auf 35 Stunden gesenkt werden. Die Chancen für das Anliegen dürften allerdings nicht allzu gross sein, der Bundesrat hat sich dagegen ausgesprochen und auch die Bürgerlichen dürften sich dagegen wehren. Zudem hat das Volk zuletzt 2012 die Sechs-Wochen-Ferien-Initiative abgelehnt.

Individuelle Entscheidungen

Daher wird es künftig wohl weiter so sein, dass Teilzeit eine individuelle Frage ist. Wer es sich leisten kann und will, kann Teilzeit arbeiten. Der Fachkräftemangel zwingt die Arbeitgebenden, neue Modelle anzubieten, so wie bei Yannick Berner. «Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels regelt der Markt das Bedürfnis nach mehr Teilzeit selbst», sagt Simon Wey vom Arbeitgeberverband.

Weiterlesen - ein Beitrag von erschienen am 15.10.2022 auf www.srf.ch

Alternierende Obhut von Kindern nach Trennung der Eltern fördern

Nach einer Trennung der Eltern sollen die alternierende Obhut des Kindes gefördert werden. Dies hat die zuständige Ständeratskommission angenommen. In Zukunft soll die alternierende Obhut von Kindern gefördert werden. Ohne Gegenstimme hat dies die zuständige Ständeratskommission angenommen.

Auch wenn sich ein Elternteil nach einer Trennung weigert, sollen Gerichte künftig die alternierende Obhut der Kinder anwenden. Die zuständige Ständeratskommission hat sich ohne Gegenstimme für eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgesprochen. Das Kindeswohl sei bei einer alternierenden Obhut besser gewahrt.Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat der Initiative von Sidney Kamerzin (Mitte/VS) mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben. Dies teilte die Parlamentsdienste am Freitag mit. Damit kann sich die nationalrätliche Schwesterkommission an die Arbeit machen und in den nächsten zwei Jahren eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

80 Prozent teilen sich das Sorgerecht

Gemäss den Kommissionsbeschlüssen sollen Kindesschutzbehörden und Gerichte künftig nach Möglichkeit die alternierende elterliche Obhut prüfen und fördern. Bereits das Bundesgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass die Weigerung eines Elternteils der Einrichtung der alternierenden Obhut nicht entgegensteht. Seit 2014 wird zwar in rund achtzig Prozent der Fälle das gemeinsame Sorgerecht angewendet, wenn Eltern sich trennen. Aber weniger als 15 Prozent der Eltern teilen die Obhut effektiv mehr oder weniger ausgewogen unter sich auf. Dies stellte Kamerzin in der Begründung der parlamentarischen Initiative fest. In allen anderen Fällen wird die Obhut einem Elternteil zugeteilt. Das andere Elternteil hat lediglich ein Besuchsrecht. Wenn ein Elternteil seine Kinder nur noch vier Tage pro Monat sehen könne, sei dies eine sehr schmerzhafte Situation. Dies befand die RK-S. Dem Kindeswohl sei mit der alternierenden Obhut besser gedient, selbst dann, wenn es zwischen den getrennten Eltern Konflikte gibt. Sei die Obhut nur bei einem Elternteil bestehe die Gefahr, dass das Kind instrumentalisiert werde. Das schreibt Kamerzin zudem in der Begründung zu seinem Vorstoss. Und oft verschlechtere sich die Beziehung des Kindes zum Elternteil ohne Obhut.

Betreuung mehr als vier Tage

Die Eltern können in den allermeisten Fällen ihr Berufsleben so gestalten, dass sie ein Kind länger als vier Tage betreuen. Eine alternierende Obhut würde die Beziehung zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind erheblich verbessern. Zudem die Chancengleichheit und den Zugang der beiden Elternteile zum Arbeitsmarkt begünstigen, so Kamerzin. Mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt hat die RK-S eine Motion, die alle Kinder ab Geburt rechtlich absichern will. Diese Motion will die Elternschaftsvermutung der Ehefrau auf Kinder ausweiten, die in einem Verfahren im Ausland oder mittels privater Samenspende gezeugt wurden.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 14.10.2022 auf www.nau.ch

 

Mehr als vier von fünf Müttern beteiligen sich am Arbeitsmarkt

Im Jahr 2021 nahmen 82% der Mütter in der Schweiz am Arbeitsmarkt teil. Diese starke Erwerbsbeteiligung geht Hand in Hand mit einem hohen Anteil an Teilzeitarbeit. Nach der ersten Mutterschaft verlässt jede neunte beruflich aktive Frau den Arbeitsmarkt und der Anteil der teilzeitbeschäftigten Mütter verdoppelt sich. In der Schweiz liegt die Arbeitsmarktteilnahme der Mütter über dem europäischen Durchschnitt. Dies sind einige Ergebnisse der Publikation «Mütter auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2021» des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Die Erwerbsquote der Mütter (Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben) lag 2021 bei 82,0%. Sie hat somit in den letzten 30 Jahren um mehr als 20 Prozentpunkte zugenommen (1991: 59,6%). Die Erwerbsquote der Väter verharrte in der gleichen Zeitspanne auf einem sehr hohen Niveau (1991: 98,9%; 2021: 96,9%), wenngleich ein Rückgang um 2% registriert wurde.

Teilzeitarbeit: Beschäftigungsgrad nimmt fortlaufend zu

2021 waren 78,1% der erwerbstätigen Mütter teilzeitbeschäftigt (25- bis 54-jährige Frauen ohne Kind: 35,2%). Immer mehr erwerbstätige Mütter arbeiten mit einem hohen Beschäftigungsgrad. So ist der Anteil der Mütter mit einem Pensum zwischen 50% und 89% von 25,7% im Jahr 1991 auf 44,7% im Jahr 2021 gestiegen, während jener der Mütter mit einem Pensum von weniger als 50% im gleichen Zeitraum von 51,3% auf 33,4% gesunken ist.

Mütter sind häufiger erwerbslos

Mütter waren im Jahr 2021 mit 5,6% häufiger von Erwerbslosigkeit gemäss dem Internationalen Arbeitsamt (ILO) betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder (4,6%). Bei den ausländischen Müttern war der Anteil der Erwerbslosen besonders hoch (11,4%; Schweizerinnen: 3,0%).

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt den Arbeitsmarkt nach der ersten Mutterschaft

Vor der Mutterschaft nahmen 90,0% der Frauen am Arbeitsmarkt teil (Durchschnitt 2016–2021). Nach der ersten Geburt, d.h. nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs, sank die Erwerbsquote der Frauen um 9,8 Prozentpunkte auf 80,2%. Folglich zog sich nahezu ein Neuntel der Mütter sich aus dem Erwerbsleben zurück. Nach der zweiten Mutterschaft verringerte sich die Erwerbsquote der Frauen um 7,1 Prozentpunkte von 76,6% auf 69,4%. Kurz vor der Geburt des ersten Kindes arbeiteten lediglich zwei von fünf Frauen (40,1%) Teilzeit (Durchschnitt 2016–2021). Bei ihrem Wiedereinstieg waren es doppelt so viele (80,1%). Infolge der starken Zunahme der Teilzeitarbeit nach der ersten Mutterschaft sank der durchschnittliche Beschäftigungsgrad von 83% auf 61%, was 1,1 Arbeitstagen pro Woche entspricht. Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen weiter an, wenn auch in geringerem Masse (83,5% vor der Geburt des zweiten Kindes; anschliessend: 87,8%).

Schweizer Väter arbeiten häufiger Teilzeit als ausländische Väter

Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten etwas mehr Väter Teilzeit als davor (13,6% gegenüber 10,3%). Bei den Schweizern war der Anteil der teilzeitarbeitenden Väter höher als bei den Ausländern (vor der Geburt des 1. Kindes: 13,4%; anschliessend: 18,0%). Nach der Geburt des zweiten Kindes stieg der Anteil der Schweizer Väter mit Teilzeitpensum auf 23,5%. Bei den ausländischen Vätern blieb der Anteil der Teilzeitbeschäftigten sowohl nach der Geburt des ersten Kindes (6,2%) als auch des zweiten Kindes (10,1%) tief.

Die Familienpause dauert im Durchschnitt fünf Jahre

Mütter verbrachten durchschnittlich fünf Jahre ausserhalb des Arbeitsmarkts, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnahmen. Lediglich 8,5% der Mütter arbeiteten nach dem Wiedereinstieg Vollzeit. Der durchschnittliche Beschäftigungsgrad belief sich auf 36% und war damit deutlich tiefer als bei den Müttern, die infolge Mutterschaft nicht aus dem Arbeitsmarkt ausgetreten sind (61% nach der Geburt des ersten Kindes).

Erwerbstätigkeit der Mütter im europäischen Vergleich

Im europäischen Vergleich belegt die Schweiz in Bezug auf die Erwerbstätigenquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz (74,9%). Sie klassiert sich damit 9 Prozentpunkte hinter Portugal, das mit 83,6% den Höchstwert erreichte, positioniert sich aber 8 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (67,0%). Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz auf den 17. Platz zurück (78,2%) und liegt damit 12 Prozentpunkte hinter dem führenden Tschechien (90,0%) und 3 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt (74,9%).

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Über 80 Prozent der Mütter sind berufstätig

Gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) haben 2021 in der Schweiz 82 Prozent aller Mütter gearbeitet. Meist arbeiten sie nach der Geburt in einem Teilzeitpensum. Befragt wurden Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die mit mindestens einem eigenen Kind unter 15 Jahren im gleichen Haushalt leben. 1991 hatte die Quote der erwerbstätigen Mütter noch bei knapp 60 Prozent gelegen.

Jede neunte beruflich aktive Frau verlässt nach der ersten Geburt den Arbeitsmarkt. Arbeiteten vor der Mutterschaft noch 90 Prozent der Frauen in der Schweiz, so sinkt mit dem ersten Kind die Quote auf 80.2 Prozent. Mit einem zweiten Kind arbeiten noch 69.4 Prozent. Durchschnittlich dauert die Familienpause für Frauen fünf Jahre, bevor sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Insgesamt waren Mütter um 1 Prozentpunkt häufiger von Erwerbslosigkeit betroffen als gleichaltrige Frauen ohne Kinder.

Hohe Erwerbstätigkeit im europäischen Vergleich

Die Schweiz belegt im europäischen Vergleich bei der Erwerbstätigkeitsquote der Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren den 8. Platz. Der EU-Schnitt ist um acht Prozentpunkte tiefer als die Schweizer Quote von 74.9 Prozent. Am häufigsten arbeiten Mütter in Portugal. Vom Spitzenreiter trennt die Schweiz neun Prozentpunkte. Bei den Müttern mit Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren fällt die Schweiz sogar auf den 17. Platz zurück. Mit 78.2 Prozent liegt sie aber immer noch knapp über drei Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, welcher 74.9 Prozent beträgt.

Mütter arbeiten im höheren Teilzeitpensum weiter

Im Jahr 2021 arbeiteten erwerbstätige Mütter zu 78.1 Prozent in einem Teilzeitpensum. Gemäss dem BFS nahm zudem auch der Beschäftigungsgrad in den letzten Jahren zu. So sank die Anzahl der Mütter, welche weniger als 50 Prozent beschäftigt sind, in den letzten dreissig Jahren von 51.3 Prozent auf 33.4 Prozent. Weniger als ein Zehntel der Mütter arbeiteten nach ihrem Wiedereinstieg Vollzeit.

Unverändert hohe Erwerbsquote bei Vätern

Nur minim zurück ging hingegen die Erwerbsquote der Väter, sie verharrt mit 96.9 Prozent auf einem sehr hohen Niveau. Nach der Geburt des ersten Kindes arbeiteten Väter etwas mehr Teilzeit als davor. Die Quote erhöhte sich von 10.3 Prozent auf 13.6 Prozent. Diese stieg nach der Geburt des zweiten Kindes nochmals an, auf 23.5 Prozent. Verglichen mit anderen europäischen Ländern sind diese Zahlen hoch. Waren in der EU lediglich 5.5 Prozent der erwerbstätigen Väter mit Kindern unter sechs Jahren teilzeitbeschäftigt, landete die Schweizer Väter von kleinen Kindern mit 17.4 Prozent auf dem Spitzenplatz.

Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 11.10.2022 auf www.srf.ch