Menschen mit Behinderungen gaben 2020 an, mit ihrem jetzigen Leben weniger zufrieden zu sein als die übrige Bevölkerung. Je stärker der Grad der Behinderung, desto grösser sind die Unterschiede. Dieser Fakt trifft nicht nur auf die allgemeine Zufriedenheit in Bezug auf das jetzige Leben zu (die einen Durchschnittswert von 7,2 gegenüber 8,2 auf einer Skala von 0 bis 10 aufweist), sondern auf die meisten untersuchten Lebensbedingungen. Demgegenüber hegen Menschen mit Behinderungen ein ähnliches Interesse an Politik wie die übrige Bevölkerung und nehmen aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teil. Diese Ergebnisse beruhen auf den Indikatoren zur Gleichstellung, die das Bundesamt für Statistik (BFS) zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2022 publiziert.
Weiterlesen - Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik erschienen am 28.11.2022
Die Teuerung macht sich im Portemonnaie bemerkbar. Budgetberater haben in Zeiten der Krise alle Hände voll zu tun. Auch mit Normal-Verdienern.
Die steigenden Preise für Benzin, Lebensmittel und Co. belasten die Schweizer Haushalte zunehmend. Das Geld wird knapper. Dennoch sollte man einem Experten zufolge monatlich mindestens 50 Franken zur Seite legen.
Doch wie? Wo kann man einsparen? Mit solchen Fragen beschäftigen sich Budgetberater. Und die haben momentan sehr viel zu tun.
«Die Anfragen steigen bei vielen Beratungsstellen», sagt Philipp Frei, Geschäftsführer beim Dachverband Budgetberatung Schweiz auf Anfrage. Auch Online-Hilfsmittel wie die App «BudgetCH» würden viel genutzt.
Bei Beratungen gäbe es vielseitige Fragen zu klären. «Aktuell sind vor allem die steigenden Energiepreise eine grosse Herausforderung.» Aber auch die allgemeine Teuerung sei Thema.
Immer weniger Menschen können sparen
Die Budgetstelle beobachte, dass die Kosten für Wohnen, Krankenkasse und Mobilität stetig ansteigen. «Viele müssen bei anderen Punkten wie Lebensmitteln, Ferien oder Hobbys Abstriche machen. Ebenso haben immer weniger Haushalte die Möglichkeit, Geld zu sparen oder für unerwartete höhere Ausgaben zurückzulegen», so Frei.
Die Hilfe von Budgetberatern suchen aber keineswegs nur die Ärmsten. Der Dachverband hat kürzlich 600 über das eigene Tool erstellte Budgets analysiert. Und gemerkt: Schon Normal-Verdiener brauchen Hilfe!
Die angegebenen Einkommen würden genau dem Medianlohn entsprechen, also rund 6600 Franken. Heisst: Nicht nur Schweizer, die weniger als das verdienen, suchen Hilfe. Sondern auch solche, die mehr verdienen. «Die ratsuchenden Personen bilden also die ganze Bevölkerung der Schweiz ab», so Frei.
Benzinkosten sorgen für Loch im Portemonnaie
Besonders betroffen sind aber nach wie vor auch sogenannte «Working Poors», erklärt Lorenz Bertsch, Bereichsleiter der Sozial- und Schuldenberatung bei Caritas. Also Menschen, die zwar arbeiten, aber trotzdem an der Armutsgrenze leben.
Gerade die höheren Benzinkosten seien für Betroffene, die zum Beispiel nachts in einer Fabrik arbeiten, kaum zu verkraften. «Das sind plötzlich bis zu 150 Franken im Monat mehr, welche sie nicht haben.»
Es gebe vierköpfige Familien, die mit einem Einkommen von 3700 Franken auskommen müssen. «Wegen der Teuerung müssen sie jetzt entschieden, ob sie eine Rechnung zahlen, oder Lebensmittel kaufen», so Bertsch.
Schon jetzt erhalte Caritas rund 20 Prozent mehr Anfragen zum Thema Budgetberatung. «Ich habe grosse Bedenken, was da noch auf uns zukommt», warnt Bertsch allerdings. Er erwartet in den Monaten März, April und Mai des kommenden Jahres, «wenn die Rechnungen kommen», noch viel mehr Betroffene.
Weiterlesen - ein Beitrag von Carine Meier & Julian Blatter erschienen am 26.11.2022 auf www.nau.ch
2020 waren in der Gesamtwirtschaft 60,1% der Arbeitnehmenden, deren monatlicher Bruttolohn für eine Vollzeitstelle unter 4000 Franken liegt, Frauen. Umgekehrt waren die Arbeitnehmenden im obersten Segment der Lohnpyramide mit einem Bruttolohn von mehr als 16 000 Franken zu 78,5% Männer (2018: 81,2%). Der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern ist von 19,0% im Jahr 2018 um 1% auf 18,0% im Jahr 2020 gesunken (privater und öffentlicher Sektor zusammen). Gemäss den Ergebnissen des Bundesamtes für Statistik (BFS) sind 47,8% dieser Lohnunterschiede unerklärt.
In der Gesamtwirtschaft (privater und öffentlicher Sektor) verdienten Frauen 2020 durchschnittlich 18,0% weniger (arithmetisches Mittel) als ihre männlichen Kollegen (2018: 19,0%; 2016: 18,3%; 2014: 18,1%). Die Lohnunterschiede sind teilweise auf strukturelle Faktoren wie das Bildungsniveau, die Anzahl Dienstjahre oder die Ausübung einer Führungsfunktion zurückzuführen. Ausserdem fällt die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern umso deutlicher aus, je höher die Kaderfunktion ist. Im privaten Sektor blieben die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern im Laufe der Zeit weitgehend stabil: Im Jahr 2020 belief sich die durchschnittliche Lohndifferenz auf 19,5%, gegenüber 19,6% im Jahr 2018 (2016: 19,6%; 2014: 19,5%). Hingegen liessen sich je nach Wirtschaftszweig grosse Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern feststellen. Im Gastgewerbe betrugen sie beispielsweise 8,7%, im Detailhandel 17,3%, in der Maschinenindustrie 21,5% und im Kredit- und Versicherungsgewerbe 32,4%. Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) ging der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von 18,1% im Jahr 2018 auf durchschnittlich 15,1% im Jahr 2020 zurück (2016: 16,7%; 2014: 16,6%).
Ungleiche Geschlechterverteilung nach Lohnniveau
Die Lohnpyramide widerspiegelt teilweise die Unterschiede bezüglich beruflicher Eingliederung und ausgeübter Tätigkeit zwischen den Frauen und den Männern auf dem Arbeitsmarkt. 2020 waren in der Gesamtwirtschaft 60,1% der Arbeitnehmenden, deren monatlicher Bruttolohn für eine Vollzeitstelle unter 4000 Franken liegt, Frauen (2018: 60,9%). Am oberen Ende der Lohnpyramide waren 78,5% der Arbeitnehmenden mit einem monatlichen Bruttolohn von mehr als 16 000 Franken Männer (2018: 81,2%).
Unerklärter Anteil der Lohnunterschiede variiert je nach Wirtschaftszweig
Die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sind teilweise auf Unterschiede zurückzuführen, die sowohl mit persönlichen Merkmalen (Alter, Ausbildung, Dienstjahre) als auch mit Merkmalen der im Unternehmen besetzten Stelle und mit dem ausgeübten Tätigkeitsbereich zusammenhängen. Der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern stieg in der Gesamtwirtschaft von 45,4% im Jahr 2018 auf 47,8% im Jahr 2020 (2016: 44,1%; 2014: 42,4%). Im privaten Sektor erhöhte er sich im Jahr 2020 auf 45,3% (2018: 44,3%; 2016: 42,9%; 2014: 39,1%). Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) lag der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern im Jahr 2020 bei 46,7%, gegenüber 37,2% im Jahr 2018 (2016: 34,8%; 2014: 41,7%). Der unerklärte Anteil der Lohndifferenz entsprach 2020 in der Gesamtwirtschaft 717 Franken brutto pro Monat (2018: 686 Franken). Im privaten Sektor lag er bei 724 Franken pro Monat, variierte aber je nach Wirtschaftszweig stark. Im Gastgewerbe entsprach der unerklärte Anteil beispielsweise im Durchschnitt 255 Franken pro Monat. Im Detailhandel waren es monatlich 628 Franken, in der Maschinenindustrie 913 Franken und im Kredit- und Versicherungsgewerbe 1472 Franken. Im öffentlichen Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) belief sich der unerklärte Anteil der Lohndifferenz auf durchschnittlich 642 Franken pro Monat.
Unerklärte Lohnunterschiede nach Unternehmensgrösse und Hierarchiestufe
In der Gesamtwirtschaft fällt der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede in Kleinunternehmen immer noch am grössten aus, obschon er sich zwischen 2018 und 2020 verringert hat. Er lag im Jahr 2020 in Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmenden bei 56,8% (2018: 57,5%), während es bei den Unternehmen mit mindestens 1000 Arbeitnehmenden 37,1% (31,5%) waren. Mit steigender Hierarchiestufe im Unternehmen wird der unerklärte Anteil der Lohnunterschiede kleiner. Im oberen Kader belief er sich im Jahr 2020 auf 55,2% (2018: 45,1%) und bei den Arbeitnehmenden ohne Führungsfunktion auf 81,8% (2018: 75,9%).
Wie gut bekämpft und verhütet die Schweiz Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt? Die internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats (GREVIO) hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz überprüft und ihre Vorschläge in einem Bericht publiziert. Zeitgleich wurde der Kommentar des Bundesrats veröffentlicht, den er an seiner Sitzung vom 2. November 2022 verabschiedet hat.
Der Bericht begrüsst die Vielzahl der Massnahmen der Schweiz und die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum Schutz von Gewaltbetroffenen. Als Beispiel nennt er das Opferhilfegesetz, das die Basis für die kantonalen Opferhilfestellen bildet. Die Expertinnen und Experten loben auch die gute Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Bundesrat kommentiert Vorschläge des Europarats
Der Bericht enthält Vorschläge an die Schweiz, welche die Bundes- und Kantonsbehörden geprüft und kommentiert haben. So wird unter anderem vorgeschlagen, dass die Schweiz ihr Engagement zur Bekämpfung von Gewalt im häuslichen Bereich auch auf andere Formen von Gewalt gegen Frauen ausweitet. Hier weist der Bundesrat darauf hin, dass er geschlechtsspezifische Gewalt stärker in den Fokus rückt, etwa im Nationalen Aktionsplan zur Istanbul-Konvention (NAP IK) oder in der Gleichstellungsstrategie 2030. Frauen und Mädchen haben ein höheres Risiko, bestimmte Gewaltformen (z.B. sexualisierte Gewalt) zu erleben. Diese Gewalt kann innerhalb der Familie, aber auch bei der Arbeit oder im öffentlichen Raum stattfinden.
Die Schweiz soll zudem Studien durchführen, um mehr Daten über die verschiedenen Formen von Gewalt zu haben. Hier verweist der Bundesrat auf die von ihm bereits genehmigte Bevölkerungsbefragung über Gewalterfahrungen, deren Finanzierung vom Parlament noch bewilligt werden muss. Ausserdem enthält der Bericht konkrete Vorschläge, wie Kinder, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind, noch besser geschützt werden können. Der Bundesrat verweist hier auf den von der Schweizerischen Konferenz gegen häusliche Gewalt SKHG mit Unterstützung des Bundes veröffentlichten Leitfaden «Kontakt nach häuslicher Gewalt?». Dieser zeigt Richterinnen und Richtern sowie anderen Fachpersonen auf, wie Entscheidungen im Interesse des Kindes getroffen werden können.
Prävention und Bekämpfung von Gewalt ein zentrales Ziel des Bundesrats
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Ziele der Istanbul-Konvention konsequent durchgesetzt werden. Im Juni 2022 verabschiedete er den NAP IK mit 44 Massnahmen. Auch in der Gleichstellungsstrategie 2030, die er im April 2021 verabschiedet hat, ist die Prävention und Bekämpfung von Gewalt ein zentrales Ziel. Zudem verweist der Bundesrat auf die im April 2021 von Bund und Kantonen vereinbarte Roadmap häusliche Gewalt: Im Zentrum stehen dabei die Stärkung des Bedrohungsmanagements oder ein leichterer Zugang zur Opferberatung via eine zentrale, nationale 24h-Beratungstelefonnummer.
Istanbul-Konvention seit 1. April 2018 in Kraft
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention (IK), ist in der Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Eine unabhängige Expertinnen- und Expertengruppe (GREVIO) überwacht die Umsetzung der IK. Der erste Staatenbericht zur Umsetzung der IK, der im Juni 2021 veröffentlicht wurde, sowie der Besuch einer GREVIO-Delegation in der Schweiz im Februar 2022 dienten als Grundlage für den aktuellen Evaluationsbericht, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. In voraussichtlich drei Jahren wird die Schweiz einen zweiten Bericht publizieren.
Seinen Kindern will man etwas hinterlassen. Doch wer seinen Nachlass bereits vertraglich geregelt hat, sollte nochmals über die Bücher gehen. Der «Beobachter» zeigt auf, was man bezüglich des neuen Erbrechtes beachten sollte. Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Was ab dann gilt – und was man jetzt schon neu regeln kann.
Was ändert sich bei den Pflichtteilen?
Das wird neu: Die Pflichtteile der Eltern fallen weg, diejenigen der Kinder schrumpfen. Neu haben nur noch die eigenen Nachkommen und Ehegatten Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe. Der Pflichtteil beträgt neu für Ehegatten wie auch für Nachkommen die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für Ehegatten bleibt somit alles beim Alten. Die eigenen Kinder haben nur noch Anspruch auf mindestens die Hälfte des gesamten Erbes, wenn die Erblasserin nicht verheiratet ist. Und auf ein Viertel, wenn es einen Ehegatten gibt. Das können Sie anpassen: Sie können mindestens die Hälfte Ihres Nachlasses so verteilen, wie Sie möchten. Wenn Sie weder verheiratet sind noch Kinder haben, sind Sie vollkommen frei. Wenn Sie etwa Ihre Eltern im Testament nicht mehr berücksichtigen möchten, können Sie ihren Anteil streichen.
Sind Schenkungen noch erlaubt?
Das wird neu: Schenkungen sind nach Abschluss eines Erbvertrags nach neuem Recht nur noch eingeschränkt möglich. Gelegenheitsgeschenke wie ein Batzen zum Geburtstag der Tochter oder ein Gutschein zur Hochzeit des Neffen sind weiterhin erlaubt. Darüber hinausgehende Geschenke wie der Anteil an einer Liegenschaft oder die Beteiligung an einer Firma können neu angefochten werden, wenn solche Schenkungen im Erbvertrag nicht erwähnt sind. Das können Sie anpassen: Wenn Sie trotz bestehendem Erbvertrag weiterhin andere beschenken möchten, müssen Sie den Erbvertrag unbedingt anpassen und ergänzen. Am besten halten Sie explizit fest, ob und in welcher Höhe Sie Geschenke machen dürfen. Achtung: Es müssen alle Parteien mit den Neuerungen einverstanden sein. Wenn eine bereits verstorben ist, ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Wie ist die Nutzniessung geregelt?
Das wird neu: Dem Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin kann man die Hälfte des Nachlasses als Eigentum und die andere Hälfte zur Nutzniessung zuteilen (bisher ein Viertel und drei Viertel). Sollte der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin erneut heiraten, entfällt von Gesetzes wegen die Nutzniessung am Erbanteil der Kinder. Diese können dann damit tun, was sie möchten. Achtung: Diese Möglichkeit haben Sie nur bei gemeinsamen (Adoptiv-)Kindern, nicht aber zum Beispiel bei Stiefkindern. Das können Sie anpassen: Wenn Sie den Ehegatten oder die eingetragene Partnerin nach altem Recht berücksichtigt haben und sie nun stärker begünstigen möchten, indem Sie ihm oder ihr die Hälfte des Nachlasses als Eigentum und die andere Hälfte zur Nutzniessung zusprechen, formulieren Sie Ihren Wunsch im Testament so genau wie möglich und verweisen nicht nur auf Artikel 473 des Zivilgesetzbuchs.
Was geschieht bei Tod während des Scheidungsverfahrens?
Das können Sie anpassen: Weil nur der Pflichtteil wegfällt, nicht aber der gesetzliche Erbteil, können Sie bestimmen, dass der Noch-Ehegatte oder die eingetragene Partnerin schon während des Scheidungsverfahrens ab 2023 auch den gesetzlichen Erbteil nicht erhalten soll. Das müssen Sie aber zwingend so im Testament festhalten. Was passiert mit dem Testament, das schon geschrieben ist? Das wird neu: Bei Todesfällen vor dem 1. Januar 2023 gilt noch das alte Erbrecht. Danach aber das neue – auch für bereits bestehende Testamente. Wenn also zum Beispiel von Pflichtteilen die Rede ist, kommt automatisch die neue Regelung zur Anwendung. Das können Sie anpassen: Prüfen Sie, ob Ihr Testament auch mit den neuen Regelungen für Sie noch in Ordnung ist oder ob Sie es ergänzen oder ein neues aufsetzen wollen. Beides müssen Sie vollständig handschriftlich machen und das Testament mit Datum und Unterschrift versehen. Sie können im ergänzten oder neuen Testament alle vorherigen Testamente widerrufen. Erbverträge können Sie beim Notariat abändern lassen, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind. Formulieren Sie Ihre Wünsche so genau wie möglich, verlassen Sie sich nicht nur auf Begriffe wie «Pflichtteil» oder «verfügbare Quote».
Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil
Gesetzliche Erbfolge: Wenn Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, wird der Nachlass so verteilt, wie es das Gesetz bestimmt. Eine Tochter und eine Ehefrau etwa erhalten gemäss Gesetz je die Hälfte. Das bleibt auch nach dem 1. Januar 2023 so. Pflichtteil: Testament oder Erbvertrag können von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Aber: Bestimmte direkte Angehörige erben in jedem Fall. Sie haben das Recht auf den Pflichtteil, einen vom Gesetz festgelegten Bruchteil des Nachlasses, der ohne Enterbungsgrund nicht geschmälert oder entzogen werden kann. Ab dem 1. Januar 2023 kann man den Pflichtteil der Kinder auf maximal ein Viertel kürzen.
Weiterlesen - ein Beitrag von Julia Gubler («Beobachter») erschienen am 12.11.2022 auf www.blick.ch
Noch nie gab es in der Schweiz eine Mutter mit jungen Kinder in der Landesregierung. Dies könnte sich bald ändern. Mit der 44-jährigen Evi Allemann von der SP kandidiert eine Frau für die Nachfolge von Simonetta Sommaruga, die zwei Kinder im Alter von sieben und zwölf Jahren hat. Warum reden wir in der Schweiz überhaupt über Mütter, die mit jungen Kindern in den Bundesrat wollen? Eine Spurensuche.
Ein Blick in die Vergangenheit
Sieht man sich die bisherigen Bundesrätinnen an, fällt auf, dass sechs von bisher neun Magistratinnen gar keine Kinder hatten. Bei den dreien, die Kinder hatten, waren sie schon erwachsen, als die Politikerinnen das Amt antraten. Fakt ist, dass selbst amtierende kinderlose Bundesrätinnen betonen, dass eine solche Karriere mit Kindern nicht möglich gewesen wäre. So sorgte etwa Karin Keller-Sutter mit einer Aussage im September 2019 für Kontroversen, als sie sich gegen eine Elternzeit aussprach. Sie meinte damals: «Man kann nicht alles haben. Drei Kinder, ein Verwaltungsratsmandat und eine politische Karriere. Man kann sich auch selbst überfordern.» Doch wieso ist es im Ausland möglich und nicht in der Schweiz? Premierministerinnen wie die Jacinda Ardern in Neuseeland, Giorgia Meloni in Italien oder Sanna Marin in Finnland zeigen, dass es doch machbar ist.
Familienleben, Arbeitszeit und Akzeptanz
Die Politologin Martina Mousson vom Forschungsinstitut gfs Bern identifiziert mehrere Problemfelder. Zum Teil gehe es von den Frauen selbst aus. Nicht wenige diskutierte Kandidatinnen begründeten eine Absage mit dem Familienleben. «Der Bundesratsjob ist ein 24/7-Job, das sagen auch alle amtierenden Bundesräte und Bundesrätinnen.» Und Voten von Bundesrätinnen wie Karin Keller-Sutter könnten auch abschreckend wirken. Die Strukturen des Bundesratsamtes seien nicht auf Teilzeit oder fixe Arbeitszeiten angelegt, sagt Mousson weiter. In Finnland sei das anders. Dort sei es breit akzeptiert, dass man um 16 Uhr Feierabend mache, weil man die Kinder holen muss. «Man muss gewisse Kämpfe nicht mehr führen, weil es eine gesellschaftliche Selbstverständlichkeit ist.» Und auch die Kinderbetreuung sei anders organisiert – namentlich staatlich, wobei es auch abends Betreuungsangebote gebe. «Das fehlt in der Schweiz gänzlich.» Teil des Problems sei auch die gesellschaftliche Akzeptanz, so Mousson weiter. Es stosse auf Kritik, wenn eine Mutter soviel arbeite, und ihre Kinder beispielsweise durch den Partner oder eine andere Person mitbetreuen lässt. Zudem würden Frauen so aufs Muttersein reduziert und ihnen andere Kompetenzen abgesprochen.
Beim Männern alles kein Problem
Eva Herzog, eine andere SP-Kandidatin, drückte es an ihrer Medienkonferenz wie folgt aus: «Wir arbeiten alle auf die Zeit hin, wo das keine Rolle mehr spielt. Wenn ich mir die ganze Diskussion anschaue, dann habe ich den Eindruck, dass bei Frauen andere Kriterien gelten. Manchmal sind sie zu jung, dann haben sie zu kleine Kinder oder dann sind sie zu alt. Und bei den Männern werden diese Fragen einfach nicht gestellt.» Ganz im Gegensatz zu Männern, die sich solchen Fragen nie öffentlich zu stellen brauchen. Als Alain Berset Bundesrat wurde, waren seine Kinder zwischen fünf und neun Jahre alt. Bundesrat Ueli Maurer hatte Teenager-Kinder, als er gewählt wurde. Das Familienleben war damals kein Thema. «Das zeigt, wie die Realität dem gesellschaftlichen Diskurs hinterherhinkt», stellt Mousson fest. Es fehle zudem an Vorbildnern im Bundesrat, deshalb sei die jetzige Diskussion auch eine Chance, denn eine Bundesrätin mit jungen Kindern «wird immer noch als Novum oder Sonderereignis taxiert». Die Privatwirtschaft sei da schon etwas weiter, denn es gebe immer mehr Frauen in der Wirtschaft, die sich hohe Pensen zutrauten und mit der Familie in Einklang bringen würden.
Welche Rahmenbedingungen braucht es?
«Wir stecken da irgendwo mitten drin», sagt die Politologin Martina Mousson. Es sei viel in die Kinderbetreuung investiert worden, «Kitaplätze waren eine Zeit lang äusserst knapp vorhanden. Das ist heute nicht mehr unbedingt der Fall». Aber wieso sollte man nicht über eine Kita für den Bundesrat nachdenken, die auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist, quasi mit Notfall- und Krankheitsbetreuung? Die anderen Elternteile hätten zudem auch eine Entwicklung durchgemacht. Das siehe man etwa an den Absagen von Männern, auch mit der Begründung, sie möchten das nicht, solange ihre Kinder so klein sind, fügt Mousson hinzu. Dann gebe es noch einen Vorschlag von Cédric Wermuth, dass man die Verwaltung, den Bundesrat als Ganzes reformiere, die Departements kleiner mache, damit die Pensen auch etwas geringer seien. «Es gibt ganz viele Hebel, wo man ansetzen könnte.»
Weiterlesen - ein Beitrag erschienen am 11.11.2022 auf www.srf.ch