Beispiele Guter PraxisGleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben

Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben

Wir passen uns den gesellschaftlichen Entwicklungen an und setzen konkrete Massnahmen um, die das Leben unserer Mitarbeitenden in unserer Organisation verbessern.

Beweggründe

Wir sind einfühlsam und aufmerksam, damit unsere Teams in ihrer Vielfalt ihr Ziel eines erfüllten Berufs- und Privatlebens erreichen können. In diesem Sinne haben die Personalkommission und die Stiftung des Theaters Saint-Gervais Personalstatuten eingeführt, welche dieses Gleichgewicht fördern.

Beschreibung

ELTERNSCHAFT

  • Mutterschaftsurlaub 20 Wochen (+6 Wochen über dem gesetzlichen Minimum) zu 100 % bezahlt
  • Adoptionsurlaub 20 Wochen (+6 Wochen über dem gesetzlichen Minimum) zu 100 % bezahlt
  • Vaterschaftsurlaub 4 Wochen (+2 Wochen über dem gesetzlichen Minimum) zu 100 % bezahlt.
  • Möglichkeit eines unbezahlten Elternurlaubs von 12 Monaten, der im Anschluss an die oben vorgesehenen Urlaube genommen wird.

FLEXIBILITÄT

  • Nach zweijähriger Tätigkeit im Unternehmen: Möglichkeit eines Sabbaticals von bis zu einem Jahr mit der Zusicherung, dass sie an ihren Arbeitsplatz oder einen ähnlichen Arbeitsplatz zurückkehren können.

Ausserordentlicher Urlaub :

  • 3 Tage anlässlich ihrer Heirat oder einer eingetragenen Partnerschaft,
  • 5 Tage beim Tod des Ehepartners oder eines Kindes,
  • 3 Tage beim Tod des Vaters, der Mutter, des Bruders oder der Schwester,
  • 2 Tage im Falle des Todes von Schwiegereltern, Schwiegersohn oder Schwiegertochter,
  • 1 Tag beim Tod der Grosseltern, eines Schwagers oder einer Schwägerin, eines Onkels oder einer Tante,
  • 3 Tage im Falle eines Umzugs, höchstens einmal pro Jahr,
  • maximal 5 Tage pro Jahr für Personalmitglieder, die von ihrer Gewerkschaftsorganisation beauftragt wurden, an Gewerkschaftssitzungen und -versammlungen teilzunehmen,
  • 1 Tag bei der Heirat eines Kindes,
  • 10 Tage pro Jahr für ein krankes Kind oder eine kranke, unterhaltsberechtigte Person.

Die Arbeitszeit wird auf der Grundlage von 40 tatsächlichen wöchentlichen Arbeitsstunden festgelegt. Der Ausgleich zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 38 Wochenstunden und der tatsächlichen Arbeitszeit beträgt 13 zusätzliche Tage pro Jahr.
Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen können von der Geschäftsleitung die Anwendung der 38 effektiven Stunden gegen den Verzicht auf die 13 Ausgleichstage verlangen.

70 % der Beschäftigten des Unternehmens arbeiten in Teilzeit.

Ergebnisse

  • Unternehmenskultur
  • Bindung von Mitarbeitenden an das Unternehmen
  • Steigerung der Attraktivität des Arbeitgebers
  • Förderung von innovativen Ideen
  • Förderung der Vielfalt
  • Zugehörigkeitsgefühl mit Verbesserung der Teamdynamik

Empfehlungen

Keine Empfehlungen

Kategorien

Mutter-/Vaterschaftsurlaub Möglichkeiten zur Weiterbildung Flexibilität bei der Arbeitsorganisation

Branche

Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten; Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten; Spiel-, Wett- und Lotteriewesen

Unternehmenskategorie

Non-Profit-Unternehmen

Kanton

Genf

Anzahl Mitarbeitende

17

Kontakt

Théâtre Saint Gervais - Fondation pour les arts de la scène et les expressions pluridisciplinaires

Anaïs BOUAOULI, Tél. 022 908 20 42, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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