Stipendien


Ein Stipendium ist eine finanzielle Unterstützung für Künstler, Sportler, Schüler, Studenten oder Jungwissenschaftler.

Schweizer Studierende und Auszubildende können während ihrer Ausbildung einmalige oder wiederkehrende Unterstützungsbeiträge beantragen. Es wird zwischen Stipendien, die nicht zurückbezahlt werden müssen, und Darlehen, die zurückbezahlt werden müssen, unterschieden. Ziel des Stipendienwesens ist es, Chancengleichheit im Bildungswesen zu erreichen.

Funktionsweise

Durch das Stipendienwesen werden Personen unterstützt, die sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden. Darunter fallen Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II (z.B. Gymnasium, Berufsschule) und der Tertiärstufe (z.B. Universität, Fachhochschule). Die Ausbildung muss zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen.

In allen Kantonen gilt bei der Vergabe von Ausbildungsbeiträgen das Subsidiaritätsprinzip. Stipendien und Darlehen werden nur ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der antragstellenden Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter nicht ausreicht.

Stipendien beantragen

Für die Gewährung von Ausbildungsbeihilfen (Vergabe von Stipendien und Studiendarlehen) sind die Kantone zuständig. Sie entscheiden – gestützt auf ihr jeweiliges Stipendienrecht – wer wie viele Ausbildungsbeihilfen erhält. Interessierte haben sich an die zuständige kantonale Stipendienstelle zu richten. Zuständig ist in der Regel der Herkunftskanton der Person in Ausbildung resp. der Wohnsitzkanton der Eltern. Die kantonalen Stipendienstellen sind verantwortlich für Fragen rund um die Ausbildungsfinanzierung. Sie verfügen zudem über Adressen von Stiftungen und privaten Fonds, die finanzielle Unterstützung bieten. Weitergehende Informationen sind direkt bei den kantonalen Erziehungsdepartementen bzw. ihren Stipendienämtern einzuholen.

Weiterführende Informationen

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