Finanzen
Budgetplanung
Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Budgetberatungsstellen (ASB) verfügt über die Adressen der regionalen Budgetberatungsstellen.
»www.budgetberatung.ch
Auf dieser Website findet man Online-Berechnungen und verschiedene Budgetbeispiele, Richtlinien und Merkblätter als Gratis-Download.
Die Adressen der Fachstellen für Schuldenberatung sind erhältlich beim Dachverband Schuldenberatung.
»www.schulden.ch
Caritas Schweiz vermittelt die Adressen der regionalen Caritas-Schuldensanierungs- und Budgetberatungsstellen, Caritas Schweiz, Löwenstrasse 3, 6002 Luzern, Tel. 041 419 22 22, Fax 041 419 24 24, E-Mail: caritas@caritas.ch
Kinderzulagen
Nach dem neuen Gesetz werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet:
• eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahren
• eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren.
In vielen Kantone werden höhere Ansätze ausgerichtet. Anspruch haben alle Arbeitnehmenden, Nichterwerbstätige mit bescheidenem Einkommen und Selbstständigerwerbende. Nach wie vor gilt für die Landwirtschaft eine Sonderregelung. Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht die Einführung einer nationalen Statistik (Art. 27 FamZG) vor. Nähere Informationen dazu sind in der rechten Spalte dieser Website zu finden:
»http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/00059/index.html?lang=de
Das Familienzulagengesetz sorgt für eine gewisse Vereinheitlichung, lässt jedoch den Kantonen weiterhin Spielraum hinsichtlich der Höhe der Leistungen, der Organisation und der Finanzierung. Auf dieser Seite sind Informationen zu den kantonalen Bestimmungen abrufbar:
»http://www.bsv.admin.ch/themen/zulagen/famzg/index.html?lang=de
Prämienverbilligung
Die Prämie für Erwachsene (ab dem vollenden 18. Altersjahr) ist innerhalb des Versicherers und der Region gleich. Sie differiert aber von Versicherer zu Versicherer und von Region zu Region.
Jugendliche zwischen dem 19. und dem vollendeten 25. Altersjahr bezahlen bei den meisten Versicherern eine reduzierte Prämie. Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr bezahlen eine viel tiefere Prämie. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Die Kantone legen den Kreis der Begünstigten, die Höhe der Beiträge und das Verfahren fest.



